Software zentrale Betreuungsplatzvergabe (ZBPV)
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Key information
Overview
Software als SaaS-Leistung
Ergänzende Informationen zur Angebotsphase und Verhandlungsrunde: Die Angebotsphase beinhaltet eine initiale Angebotsabgabe, gefolgt von mindestens einer Verhandlungsrunde und einer finalen Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Erstangebot ohne Verhandlungen anzunehmen, gem. § 17 Abs. 11 VgV. Außerdem behält sich der Auftraggeber nach Einreichung des Erstangebots vor, eine Zwischenbewertung (gem. der Methodik aus Kap. 11.1 des Dokuments "Verfahrensablauf und technische Anforderungen an die Leistung") der Angebote vorzunehmen und "abzuschichten", so dass maximal 5 Bieter zur Verhandlungsrunde eingeladen werden. Zweck der Verhandlungsrunde ist es außerdem, gemeinsam im Gespräch die Auswahl und funktionelle Umsetzbarkeit der A- und B-Kriterien zu diskutieren und ggfs. Anpassungen vorzunehmen. Insofern können nach fachlicher und technischer Notwendigkeit A-Kriterien zu B-Kriterien gewandelt werden. Dies betrifft nicht die genannten Mindestanforderungen aus Kap. 1.5 des Dokuments "Verfahrensablauf und technische Anforderungen an die Leistung"