Umbau Jod-Sole-Therme Bad Bevensen - Neugestaltung Jod-Sole Heilfreibecken und Jod-Sole VitalAtrium: Planungsleistungen - Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI
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Key information
Overview
Die Auftraggeberin ist Betreiberin der in Bad Bevensen befindlichen Jod-Sole-Therme, welche über eine der größten Badelandschaften Norddeutschlands mit Saunaanlage, Wellnesszentrum und einer Praxis für Physikalische Therapie verfügt. Die Therme liegt im Kurzentrum von Bad Bevensen, eingebettet in den weitläufigen Kurpark an der Ilmenau. Seit 1976 ist Bad Bevensen ein staatlich anerkanntes Mineralheilbad. Jährlich besuchen über 300.000 Gäste aus ganz Deutschland, vor allem aus dem Großraum Hamburg und Umgebung, die Therme. Gegenstand des Projekts ist die Erneuerung des Außenbereichs mit dem Freibecken und des Innenhofs mit dem Jod-Sole-Becken (Projekt). Das Projekt soll in zwei aufeinanderfolgenden Bauphasen wie folgt abgewickelt werden: Bauphase 1: Neugestaltung Jod-Sole Heilfreibecken mit Kalt-Warmtherapie (Bauzeit 2027-2028) Bauphase 2: Neugestaltung Jod-Sole VitalAtrium mit Jod-Sole-Inhalation (Bauzeit 2028-2029) Da die beiden Bauphasen einheitlich geplant werden, werden diese als einheitliches Objekt im Sinne der HOAI angesehen. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Auftraggeberin eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese entspricht im Wesentlichen dem Planungsstand der Leistungsphase 2 gemäß HOAI für die Objektplanungsleistungen, ohne dass ein Anspruch auf vollständige Leistungserbringung einer Vorplanung besteht. Insbesondere ist auch eine erste Kostenschätzung erstellt worden. Die planerischen und gestalterischen Grundlagen der Machbarkeitsstudie sind für die weitere Planung bindend. Die Auftraggeberin sucht mit dieser Ausschreibung einen Planer, der diese Planung fortführt und insbesondere umsetzt. Für die Auftraggeberin ist die Kompetenz bezogen auf die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung sowie die Kosten- und Terminverfolgung von besonderer Bedeutung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung der für das Projekt benötigten Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Die Bieter haben anzubieten: • alle Grundleistungen nach Maßgabe der HOAI; • alle besonderen Leistungen, soweit diese nach dem jeweiligen Stand der Planung erforderlich sind zur Erreichung der Planungs- und Überwachungsziele (§ 650p Abs. 1 BGB), insbesondere der Planungs- und Überwachungsziele, die in der Projektbeschreibung beschrieben sind. Die besonderen Leistungen sind im Angebot gesondert auszuweisen und zu bepreisen. Die Kurgesellschaft beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 2-4 zu beauftragen. Insoweit ist der Abschluss eines stufenweisen Vertrages vorgesehen. Für das Projekt soll eine anteilige Förderung aus öffentlichen Mitteln der NBank beantragt werden. Die fördermittelkonforme Umsetzung der Projekte ist für die Auftraggeberin darum von besonderer Bedeutung (besonderes Planungsziel). Eingesetzt werden sollen europäische Förderprogramme und solche des Landes Niedersachsen. Aufgrund der unterschiedlichen Fördermittelpro-gramme muss von Anfang an eine getrennte Kostenschätzung, Kostenberechnung und laufende Kostenverfolgung für die beiden Bauabschnitte erfolgen. Weitere Einzelheiten, insbesondere Angaben zu den zugrunde zu legenden anrechenbaren Kosten, können der Projektbeschreibung sowie dem veröffentlichen Vertragsentwurf entnommen werden, den die Auftraggeberin mit dem Bestbieter abzuschließen beabsichtigt.
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bietergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Bieterbogens nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Angebote beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff "Umbau Jod-Sole-Therme Bad Bevensen - Freianlagenplanung" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 22. Juni 2026 (16:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
08 Jun 2026, 07:57
Dispatch date
Milestone
09 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
06 Jul 2026, 14:00
Submission deadline
Deadline
None recorded.