Agenturleistungen für Content-Erstellung im Corporate Newsroom inklusive Produktion
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Key information
Overview
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist eines der kommunalen Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Kernelement der Unternehmensstrategie ist der soziale Auftrag. Denn eine Wohnungsbaugesellschaft trägt nicht nur Verantwortung für ihre Mieter:innen, sondern für die gesamte Stadt. Mit einem eigenen Wohnungsbestand von rund 83.000 Wohnungen gehört das Unternehmen zu den größten Vermietern deutschlandweit. Die HOWOGE will ihr Wohnungsportfolio insbesondere durch Neubau mittel- bis langfristig auf rund 100.000 Wohnungen erweitern. Als Teil der Berliner Schulbauoffensive übernimmt die HOWOGE für das Land Berlin Neubau und Großsanierungen von Schulen. Wir gestalten das Berlin der Zukunft lebenswert. Mehr als gewohnt. Um dies zu erreichen, beweisen wir, dass Klima- und Umweltschutzziele mit sozialverträglicher Mietenentwicklung in Berlin vereinbar sind und werden somit bis 2035 im deutschlandweiten Vergleich einer der wichtigsten Akteure in der nachhaltigen Wohnungswirtschaft. Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer Agentur zur Unterstützung des Corporate Newsrooms der HOWOGE. Ziel ist die Sicherstellung einer integrierten, zielgruppenorientierten und kanalübergreifenden Kommunikation über alle relevanten analogen und digitalen Kanäle sowohl für die interne und externe Kommunikation. Gesucht wird eine Agentur zur operativen Umsetzung des durch den Auftraggeber gesteuerten Themenmanagements sowie zur Erstellung und Aufbereitung von Inhalten für diverse HOWOGE-Kommunikationskanäle (Web, Social Media, Medienarbeit, Print-Kundenmagazin). Dies schließt die Unterstützung der Kommunikation gegenüber politischen Stakeholdern und Mietergremien ein. Dabei erfolgt die Content-Produktion in enger Abstimmung mit dem Unternehmen/Bereich Unternehmenskommunikation und Marketing (UK) und dem Bereich Presse(P).
1. Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle die Bewerbungsunterlagen (inkl. Teilnahmeantragsformular) elektronisch auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/206774 zum Download zur Verfügung. Der darin enthaltene Teilnahmeantrag ist zwingend zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen andernfalls nicht zu berücksichtigen. In jedem Falle werden interessierte Bewerber gebeten, sich auf der Vergabeplattform als Bewerber mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bewerberfragen und Klarstellungen informiert werden können. Die Registrierung ist kostenfrei möglich. 2. Bewerberfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen und werden dort im Wege von Bewerberinformationen beantwortet. 3. Der Teilnahmeantrag ist vollständig auszufüllen, die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig abzugeben bzw. beizufügen. Die Vergabestelle wird unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, wenn fehlende Erklärungen und/oder Nachweise bis zum Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht nachgereicht werden. 4. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/206774 einzureichen. Die Vergabestelle wird Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, die nicht form- und/oder fristgerecht eingereicht werden. 5. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben, wonach diese im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen. 6. Beruft sich der Bewerber hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen von Drittunternehmen, so ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung der Drittunternehmen beizufügen, wonach diese dem Bewerber im Auftragsfalle ihre Ressourcen zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.