24FEI73882 Sicherungsleistungen: ESTW Stadtallendorf

veatVoluntary ex-ante transparency notice00390634-2026D1DB Netz AG (Bukr 16)
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Deadline709 days left29 Jun 2028, 22:00
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Identifier
00390634-2026
Contract type
Deadline
29 Jun 2028, 22:00
CPV codes
79710000 - Security services
Status
Awarded
Notice type
veatVoluntary ex-ante transparency notice
Source
Estimated value
Publication date
7 Jun 2026, 22:00

Overview

Das Projekt ESTW Stadtallendorf ist eine Ankermaßnahme für den Hochleistungskorridor der VzG-Strecke 3900 von Kassel Hbf nach Frankfurt Hbf. Die gesamte Strecke erstreckt sich von Kirchhain bis Treysa. Für diese Maßnahme wird eine Sicherungsleistung im angegebenen Zeitraum benötigt.

Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Ingenieurgesellschaft für Sicherungstechnik und Bau mbH 2. Beratende Ingenieure für Geotechnik und Umweltschutz GmbH (BIGUS) 3. Jung-Vierling 4. Dr. M. COSGUN Consulting GmbH 5. Dipl.-Geol. Mathias Muckel Beratender Ingenieur 6. WSP Infrastructure Engineering GmbH 7. WKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH 8. ARGE ARC-ANGERMEIER 9. Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Warengruppe Sicherungsleistungen: - mit automatischen/mobilen Warnsystemen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Präqualifikation Verzeichnis III: Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechen der Verzeichnis III) zu bestätigen. Mindestanforderungen: - Personelle Leistungsfähigkeit: 60 Personale, davon 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten, 20 ATWS-Bediener und 5 Planer und - Technische Leistungsfähigkeit: 4000 m ATWS-Ketten bzw. 5 mobile Funkwarnsysteme, 1 ERRI-Schnittstelle und 300 m feste Absperrung. Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen

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Timeline

21 Jul 2024, 22:00

Award decision

Award decision

31 Dec 2024, 23:00

Contract start date

Deadline

04 Jun 2026, 22:00

Requested publication date

Milestone

05 Jun 2026, 10:51

Dispatch date

Milestone

07 Jun 2026, 22:00

Publication date

Publication

29 Jun 2028, 22:00

Contract end date

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

D1

UNKNOWN f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37

deFrankfurt Main, Germany
[email protected]

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No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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