Soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld
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Key information
Overview
Die Stadt Coesfeld ist gemäß § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Hierfür betreibt die Stadt Coesfeld im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte verschiedener Größe und Ausstattung. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für die betroffenen Personen häufig mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Konflikten verbunden. Zudem bedürfen Geflüchtete regelmäßig Orientierung und Hilfen zur Integration in den 1. Wohnungsmarkt und in die Gesellschaft. Aufgrund von Sprachbarrieren fällt es den Betroffenen häufig schwer, die unterschiedlichen Angebote des Hilfesystems aufzusuchen und anzunehmen. Der Rat der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, die soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld an einen externen Dienstleister zu vergeben. Hierzu wurde die vorliegende Leistungsbeschreibung erstellt, die bei Zuschlagserteilung verbindlich für die Stadt Coesfeld und den externen Dienstleister gilt.
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYDRLNRS#
04 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
05 Jun 2026, 10:28
Dispatch date
Milestone
07 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
03 Jul 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
13 Jul 2026, 07:00
Submission deadline
Deadline
30 Sept 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
29 Sept 2028, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.