Planungsleistungen für den Neubau der Sporthalle Karlshagen
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Key information
Overview
Die bisherige Sporthalle der Gemeinde Karlshagen in der Schulstraße 4, 17449 Karlshagen, ist organisatorisch der Heinrich-Heine-Schule angegliedert. Neben dem Schulsport sowie sonstigen schulischen Veranstaltungen bietet die Gemeinde Vereinen, Gruppen etc. die Nutzung der Sporthalle an. Die Sporthalle ist jedoch abgängig und wird abgerissen. Die Gemeinde Ostseebad Karlshagen (im Folgenden auch nur als "Auftraggeberin" bezeichnet) beabsichtigt daher den Neubau einer Sporthalle in unmittelbarer Nähe (Grundstück: Straße des Friedens 6, 17449 Karlshagen). Bei dem Neubau soll es sich um eine 2-Feldsporthalle inkl. Sozialtrakt handeln. Zur Veranschaulichung des geplanten Bereichs für die neue Sporthalle wird auf den beiliegenden Lageplan (Anlage 01) verwiesen. Die bisherige Nutzung in diesem Bereich (Heizhaus, Lagerplatz und -halle des Wirtschaftshofes) muss für den Neubau abgerissen werden. Im Rahmen der späteren Planung hat eine entsprechende Berücksichtigung dessen (in der KG 200) zu erfolgen. Gleiches gilt ggf. auch für den Abriss der alten Sporthalle. Die bestehenden Außensportanlagen (Laufbahn, Weitsprunganlage etc.) bleiben bestehen und sind nicht Teil der Ausschreibung.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CMSB6# a) Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 03) sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 07) auszufüllen und einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 08 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen. Im Übrigen wird auf die Vorgaben in Ziff. 6.1 der Vergabeunterlage verwiesen. c) Eignungsleihe: Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Es wird auf § 47 VgV verwiesen. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber daher die entsprechenden Erklärungen des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die Vorgaben Ziff. 6.2 der Vergabeunterlage verwiesen. d) Nachunternehmereinsatz: Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz hat der Bieter die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 16) mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 8.8 der Vergabeunterlage verwiesen. e) Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV: Sofern sich in einem Los nach abschließender Auswertung und Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 5 Unternehmen zur Auftragsdurchführung geeignet erweisen, wird die Auftraggeberin eine Begrenzung des Bieterkreises vornehmen und je Los maximal 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern. Die konkreten Maßgaben und Wertungskriterien für die Teilnahmeanträge hierzu können der Ziff. 7 der Vergabeunterlage entnommen werden. f) Zuschlagsvorbehalt Erstangebote: Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag je Los auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV). g) Vorbehalt Verringerung des Bieterkreises: Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis anhand der festgelegten Zuschlagskriterien sukzessive zu verkleinern, § 17 Abs.12 VgV