Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der Freianlagen für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
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Key information
Overview
Die Gemeinde Südheide beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen der Freianlagen gemäß §§ 37 ff. HOAI 2021 für die energetische Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses Weesen, Weesener Straße 16, 29320 Südheide.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMA4U# 1) Nachunternehmer: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. 2) Eignungsleihe: Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung ( Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bietergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Angebot die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Verkürzte Angebotsfrist auf 16 Tage: Der verbindliche Termin für die abnahmereife Gesamtfertigstellung des RVZ ist der 31.10.2027. Dies folgt aus den Vorgaben des Fördermittelgebers zum Bewilligungszeitraum. Entsprechend dieses engen zeitlichen Rahmens hat der Auftraggeber im vorliegenden Verfahren eine Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV vorgesehen. Anstelle der regulär einzuhaltenden Mindestfrist von 30 Tagen nach § 15 Abs. 1, Abs. 3 VgV wird die Angebotsfrist auf 16 Kalendertage reduziert. Grundlage hierfür ist die nachweislich gegebene und hinreichend begründete Dringlichkeit der Beschaffung im Sinne von § 15 Abs. 3 VgV. Nach Erwägungsgrund 46 der Richtlinie 2014/24/EU setzt eine Fristverkürzung nicht zwingend eine außergewöhnliche oder extreme Dringlichkeit voraus. Die Vorschrift ist daher nicht ausschließlich für Gefahrensituationen, unvorhersehbare Ereignisse oder Katastrophenfälle konzipiert. Vielmehr genügt eine auf objektiven Umständen beruhende Eilbedürftigkeit, die dazu führt, dass das Vergabeverfahren nicht innerhalb der regulären Fristen des offenen Verfahrens durchgeführt werden kann. Der Auftraggeber hat bereits ein umfangreiches Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In diesem Rahmen sind die wesentlichen, für den Bau des RVZ zu vergebenden Planungsleistungen in eigenständigen Losen ausgeschrieben worden. Man erhielt jedoch in diesem Verhandlungsverfahren kein Angebot für die Freianlagenplanung. Eine im Rahmen des Vergaberechts zulässige Beauftragung eines der bereits beauftragten Planer mit den Leistungen der Freianlagenplanung war nach der Durchführung der ersten Auftaktgespräche nicht möglich. Nun ist es für den weiteren Fortgang - und um den aufgrund des Fördermittelhintergrundes des Projekts vorgegebenen verbindlichen Endtermin zur Fertigstellung einhalten zu können - unumgänglich, so schnell wie möglich auch den Freianlagenplaner zu beauftragen. Dies erfolgt im Rahmen dieses offenen Verfahrens mit der vergaberechtlich zulässigen Verkürzung der Angebotsfrist auf 16 Tage.