Planungsleistungen (Freianlagen und Ingenieurbauwerke) für den Wiederaufbau einer Sportanlage in der Ortsgemeinde Mayschoß (Los 1-Sportanlage sowie Nebenanlagen)
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Gegenstand dieses Auftrages sind Leistungen aus dem folgenden Leistungsbildern/Aufgabenbereichen: - Leistungsbild Freianlagen sowie Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die Maßnahme (aus dem Maßnahmenplan des Wiederaufbaus): - AkI 0514, Wiederherstellung des Sportplatzes in der Ortsgemeinde Mayschoß inkl. Tiefbau Ver- und Entsorgungsleitungen - AkI 0538, Brauchwasserbrunnen Sportplatz
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYY1YT2ANVX8F# Formblätter für Nachunternehmereinsatz / Eignungsleihe / Bietergemeinschaftserklärung sind den Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen nicht standardgemäß beigefügt. Sollten diese Fallgestaltungen auf Sie zutreffen, bitten wir um eine kurze Nachricht innerhalb der Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen. Die zu verwendenden Formblätter werden dann umgehend zur Verfügung gestellt ----- Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bewerber/Bieter die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der vorgenannten Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).