Rahmenvertrag zur Lieferung und zum Einbau von Raddauerzählstellen sowie zum Betrieb einer webbasierten Auswerteplattform
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Key information
Overview
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Anschaffung eines einheitlichen Raddauerzählstellennetzes, um der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs gerecht zu werden und so die zukünftige Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten / Maßnahmen effektiver zu gestalten. Die Maßnahmen, die mit diesem Rahmenvertrag umgesetzt werden, umfassen die Lieferung und Installation von circa 20 Raddauerzählstellen einschließlich Bereitstellung und Betrieb einer webbasierten Auswerteplattform. Der Vertrag wird mit einem Auftragnehmer geschlossen, der die Leistungen gemäß dieser Leistungsbeschreibung ausführt. Die Einzelabrufe erfolgen bedarfsabhängig innerhalb der Vertragslaufzeit. Zum Leistungsumfang gehören: - Baustelleneinrichtung und -räumung, sowie Verkehrssicherung gemäß RSA - Lieferung der Zählgeräte gemäß den spezifischen Anforderungen an die Raddauerzählstellen (siehe Leistungsbeschreibung) - Einbau, Installation und Inbetriebnahme der Raddauerzählstelle einschließlich Probebetrieb und Nachweis der geforderten Zählqualität - Technische Dokumentation der Raddauerzählstellen (z.B. Bedienanleitungen, Bestandsdokumentation, Wartungsbericht) - Lieferung von Austauschmaterialien (insbesondere Batterien) für den Betrieb der Raddauerzählstellen - Wartung und Instandhaltung der Raddauerzählstellen - Einrichten und Betrieb einer einheitlichen Daten- und Auswerteplattform, einschließlich drahtloser Datenübertragung zwischen Raddauerzählstellen und Datenplattform sowie Lizenzen, Updates und Schnittstellenbereitstellung Die webbasierte Auswerteplattform ist bereits am Tag nach Zugang des Abrufs der ersten Raddauerzählstelle als Cloudleistung zur Verfügung zu stellen. Jede einzelne Raddauerzählstelle ist vom Auftragnehmer ab Abnahme zu warten und instand zu halten. Damit ergeben sich für den Einbau, die Auswerteplattform und die Wartung- und Instandhaltungsleistung unterschiedliche im vorliegenden Rahmenvertrag einschließlich der jeweiligen Anlagen näher geregelten Laufzeiten.
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHKXV# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Wettbewerbsregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
31 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
01 Jun 2026, 12:34
Dispatch date
Milestone
01 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
25 Jun 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
02 Jul 2026, 07:00
Submission deadline
Deadline
None recorded.