Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges mit Pressplattenwerk und Niederflurfahrerhaus
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges mit Pressplattenwerk und Niederflurfahrerhaus, Flensburg, 2 Lose, Az: 59/2026
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHBMKP7# Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. WICHTIG: Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung. Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren! Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV. Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation". Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen. Eignung: Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.