Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027
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Key information
Overview
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formular Nr. 12 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu ) einzureichen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Die Eigenerklärung zur (geplanten) Zertifizierung des Bieters gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb für die von seinem Angebot umfassten Leistungen nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (Formular 4) muss spätestens zu Leistungsbeginn vorliegen (Ausführungsbestimmung). Zum Nachweis der Einhaltung der fachlichen Anforderungen an das bei der Verwertung erzeugte Produkt muss spätestens zum Leistungsbeginn das Gütezeichen Gärprodukt (RAL-GZ 245 fest und/oder flüssig oder vergleichbar) oder Frischkompost (RAL-GZ 251 oder vergleichbar) vorliegen und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten (Ausführungsbestimmung). Als vergleichbar wird z.B. das Qualitätszeichen „Kompost“ bzw. Kompost flüssig“ der Fachvereinigung Bayerischer Kompostherstel- ler e.V. oder ein Nachweis der Zertifizierungseinrichtung anerkannt, der die weitgehend erfolgreich abgeschlossene Zertifizierung be- scheinigt.
27 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
28 May 2026, 05:40
Dispatch date
Milestone
28 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
08 Jun 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
31 Dec 2026, 23:00
Contract start date
Deadline
30 Dec 2029, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.