SL 28-26O - Seminarreihe "Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
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Overview
Dienstleistung
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD3YTV2NWUST# 1. Die Vergabeunterlage "Bietererklärung KMU - Angaben zur Unternehmensgröße" ist auszufüllen! Sie dient der Abfrage zum Status als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen und ist notwendig zur Erfüllung der EU-weiten Berichtspflicht. Es handelt sich um eine Statistikangabe i.S.d. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 VergStatVO. 2. Die Vergabeunterlage "Formblatt Russlandsanktionen - EU-Sanktionen" ist auszufüllen! a. Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (in der jeweils aktuellen Fassung) besteht ein striktes gesetzliches Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot für Unternehmen mit Russland-Bezug. Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe im Rahmen des Vergabeverfahrens zu überprüfen. b. Alle Bieter (bzw. Bietergemeinschaften) sind verpflichtet, das im Paket der Vergabeunterlagen bereitgestellte "Formblatt Russlandsanktionen - EU-Sanktionen" vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich erklärt zusammen mit dem Angebot elektronisch über die Vergabeplattform hochzuladen. Die Erklärungspflicht erstreckt sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch auf etwaige Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie auf Unterauftragnehmer und im Wege der Eignungsleihe einbezogene Unternehmen, sofern deren Kapazitäten zu mehr als 10 % des Auftragswertes in Anspruch genommen werden. c. Reicht der Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag in Betracht kommt, die Eigenerklärung nicht mit dem Angebot ein, wird diese vom Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Fristsetzung einmalig nachgefordert. Wird das Dokument auch innerhalb dieser Nachforderungsfrist nicht oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot wegen Unvollständigkeit zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 3. Das Preisblatt ist zwingend auszufüllen, zusätzlich zum Formblatt 633! 4. Für die Angaben der Referenzen ist die Anlage "Referenzlisten - SL 28-26O" zwingend zu verwenden! 5. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt. Das bedeutet, dass neben dem Angebotspreis weitere (qualitative) Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Der Zuschlag wird anhand der "einfachen Richtwertmethode" ermittelt. Details entnehmen Sie bitte zwingend der Anlage "Zuschlagskriterien - SL 28-26O". 6. Für die Erstellung der der Angebote einschließlich der Erstellung von Entwürfen und Ausarbeitungen wird keine Vergütung gewährt.