HWSB rechter Alanddeich Wahrenberger Brücke - Brücke Pollitz km 11,8 - 14,0 Bauvermessung
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Key information
Overview
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt plant im Bereich der Alandniederung, nördlich von Osterburg, den vorhandenen Alanddeich zu sanieren. Im betrachteten Deichabschnitt werden ca. 2.200 m Deich saniert. Für die im Lageplan dargestellte Lösungsmöglichkeit wurde folgende Geometrie des sanierten Deichkörpers angenommen. Die neue Deichkronenbreite beträgt 3,0 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1:3. Die Deichoberfläche wird wieder mit einer Grasansaat versehen. Die fehlende Deichkubatur wird mit Aueton ausgeglichen. Es wird keine gesonderte Deichdichtung eingebaut, da der vorhandene Deich komplett aus Aueton besteht. Lediglich im Übergangsbereich zum Deichneubau Stat. 2+166…2+176,7 wird eine Deichdichtung eingebaut. Der Deichverteidigungsweg wird landseitig auf einer 5,0 m breiten Berme mit Betonsystempflaster neu angelegt.Rampen und Überfahrten erhalten eine Neigung von 1:10. Tiefborde wasserseitig im Kronenbereich, landseitig am Ende von Auf-, Über- und Abfahrten Gehölze werden bis min. 5,0 m beidseitig vom neuen Deichfuß entfernt. Zur Druckentlastung erfolgt der Einbau eines Entlastungsschlitzes im landseitigen Deichschutzstreifen. Die Sanierung (Baustation 0+000,00…2+176,00, eigene Baustationierung) erfolgt laut Aufgabenstellung in der vorhandenen Deichtrasse. Hier: Fremdüberwachung Vermessung, Kontrollvermessungen, Massenermittlungskontrolle, Absteckung Hauptachse, Festpunkte
1) Informationen zum Verfahren können in der eVergabe-Plattform abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU - TVERGG werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
31 Dec 1999, 23:00
Award decision
Award decision
03 May 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
18 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
19 May 2026, 15:18
Dispatch date
Milestone
20 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
30 Dec 2026, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.