Wirtschaftsprüferleistungen - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
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Key information
Overview
Wirtschaftsprüferleistungen im WIRO-Konzern in Losen 1-5
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD4YTP5FHUHA# 1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Teilnahmeantrag die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen. 2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Teilnahmeantrag und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. 4. Teilnahmeanträge ausländischer Bieter: Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bieter können alle geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres Herkunftslandes vorlegen. 5. Es müssen Angebote für alle Lose eingereicht werden. Es erfolgt eine Gesamtvergabe auf das wirtschaftlichste Angebot aller Lose zusammen.