Vorabmaßnahme für Ern. EÜ km 0,992 ü. d. Gstadter Straße, Strecke 5320 Treuchtlingen–Nürnberg
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Key information
Overview
Die für 2027 geplante EÜ-Erneuerung der Gstadter Straße (Strecke 5320, km 0,992) soll mittels Verschub von der gegenüberliegenden Fläche ersetzt werden. Aufgrund der tonigen Baugrundverhältnisse und der damit zusammenhängenden errechneten hohen Setzungen in der Herstelllage, muss die Fläche durch das Aufbringen mehrerer Schichten Betonblocksteine vorkonsolidiert werden. In regelmäßigen Abständen sind Setzungsmessungen vorzunehmen und auszuwerten. Erforderliche Maßnahmen: - BE-Flächeneinrichtung im Bereich der Herstellfläche - Bodenaustausch/ Aufbringen einer Schutzschicht - Aufstapeln & Rückbau von Betonblocksteinen in 10 Schichten - Erstellen eines Versatzplanes für jede Lage - wöchentliche Inklinometermessungen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Sweco GmbH 2. IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. //
12 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
13 May 2026, 12:54
Dispatch date
Milestone
14 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
24 Jun 2026, 08:00
Additional information request deadline
Deadline
01 Jul 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
27 Aug 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
31 Mar 2027, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.