Strombeschaffung und -belieferung von Elektrolyseuren und ernergiewirtschaftliche Dienstleistungen im RFNBO-Kontext für den Zeitraum 12/2026 – 12/2029
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Key information
Overview
Die Regionalverkehr Köln GmbH plant die Errichtung von jeweils einem Elektrolyseur mit ca. 2 MW Leistung an zwei Standorten. In den zu errichtenden Anlagen soll Wasserstoff insbesondere zur Versorgung der Busflotte im öffentlichen Personennahverkehr der Auftraggeberin produziert werden. Der in den geplanten Anlagen erzeugte Wasserstoff soll grundsätzlich den RFNBO-Kriterien (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II und den Delegated Acts (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 sowie der 37. BImSchV entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass der produzierte Wasserstoff als erneuerbarer, nachhaltiger Kraftstoff anerkannt und bilanziell anrechenbar ist. Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist eine nachweislich erneuerbare Stromversorgung der Elektrolyseure erforderlich. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher den Abschluss von Stromlieferverträgen als Power Purchase Agreements (PPA) mit Betreibern von Erneuerbaren Energien Anlagen (EE-Anlagen). Diese Verträge sollen die unmittelbare, langfristige Bereitstellung von Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen zur Bedarfsdeckung gewährleisten. Die technische, marktkonforme und ökonomische Bewirtschaftung der zukünftigen Stromlieferverträge (PPA) und kontinuierliche Letztverbraucherbelieferung der Elektrolyseure als Vollstromlieferung mit den dafür erforderlichen Energiemengen und zugrundeliegenden notwendigen energiewirtschaftlichen Prozessen ist Bestandteil separater Ausschreibung. Die Auftraggeberin schreibt hiermit die Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen von zwei Power Purchase Agreements (PPA) aus, aufgegliedert in zwei Teillose, um die unterschiedlichen Erzeugungscharakteristika von Photovoltaik- und Windenergieanlagen optimal zu nutzen und ein ausgewogenes Erzeugungsportfolio zu schaffen. Das Gesamtvorhaben soll in drei Losen beauftragt werden. Die folgenden Lose sind vorgesehen: Los 1 – Strombeschaffung und -belieferung der Elektrolyseure sowie Direktvermarktung und energiewirtschaftliche Dienstleistungen (gesondertes Vergabeverfahren) Los 2.1 – Stromlieferung über einen PPA aus Photovoltaik-Erzeugung Los 2.2 – Stromlieferung über einen PPA aus Windkraft-Erzeugung Der Zuschlag in den vorstehenden Losen wird von der RVK erteilt werden. Die RVK behält sich jedoch vor, die Errichtung und den Betrieb der Elektrolyseure in einer eigenständigen Gesellschaft zu organisieren. In diesem Fall können auf Wunsch der RVK die Stromlieferverträge und der Dienstleistungsvertrag auf eine mittelbar oder unmittelbar im vollständigen Eigentum der RVK stehende Projektgesellschaft übertragen werden. Die RVK führt die Vergabeverfahren insofern auch stellvertretend für diese noch zu gründende Projektgesellschaft.
1) Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt; 2) Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bieter für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bieter kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
11 May 2026, 14:22
Dispatch date
Milestone
12 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
11 Jun 2026, 21:45
Additional information request deadline
Deadline
18 Jun 2026, 10:00
Submission deadline
Deadline
30 Nov 2026, 23:00
Contract start date
Deadline
30 Dec 2029, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.