Go4Gewerbe, Mönchengladbach Trabrennbahn - Rückbau und Herrichtung
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Key information
Overview
Das Vorhaben Trabrennbahn ist eine rd. 15 ha große Entwicklungsfläche im Norden der Stadt Mönchengladbach. Die ehemalige Trabrennbahn wurde über Jahrzehnte als Sportstätte genutzt und soll in den kommenden Jahren im Rahmen des Landesprogramms Go4Gewerbe und der Strukturförderung Rheinisches Revier zu einem innovativen, flughafenaffinen und nachhaltigen Gewerbegebiet mit großzügigen Freiflächen umgewandelt werden. Dieses formulierte Ziel findet sich in der künftigen Planung wieder, der Branchenfokus liegt auf Luftfahrttechnologie, innovativer Mobilität und MRO-Dienstleistungen (Flugzeugwartung, Reparatur und Instandhaltung). Aber auch KMU-Gewerbe sowie Forschung- und Entwicklung sind denkbar. Es wird eine Zertifizierung nach der DGNB für nachhaltige Gewerbequartiere angestrebt, sodass bei der Planung und Erschließung hohe ökologische Standards zu erfüllen sind. Es sollen Kriterien wie sparsamer Flächenverbrauch, wassersensible Planung, erneuerbare Energien, multimodale Mobilitätsangebote und hochwertige Gebäudestandards erfüllt werden. Auch die Integration von Freiraum- und Kompensationsflächen spielt eine Schlüsselrolle, um einen tatsächlichen Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft zu schaffen.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YM3YTV0M0LT0# Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.