Klärwerk Bayreuth - Sanierung NKB 1+2
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Key information
Overview
Die Stadt Bayreuth beabsichtigt die Sanierung der Nachklärbecken 1 und 2 im Klärwerk Bayreuth. Aktuell werden drei Nachklärbecken betrieben. Das Nachklärbecken (NKB) 3 ist aus 1998 und wurde bereits in 2024 mit einem adaptiven Mittelbauwerk ausgestattet. Die NKB 1 und 2 wurden 1975 gebaut und sind seither in Betrieb. Diese NKB sollen nun saniert und ebenfalls mit einem adaptiven Mittelbauwerk ausgestattet werden. Für die Maßnahme liegt eine Konzeptstudie von Oktober 2025 vor. Die Variante 1b: Sanierung Nachklärbecken 1 und 2 (Erneuerung Räumer) soll umgesetzt werden. Die Kostenschätzung von Oktober 2025 beziffert Gesamtinvestitionskosten (inklusive Baunebenkosten) in Höhe von 6,84 Mio. EUR brutto bzw. Baukosten in Höhe von ca. 4,8 Mio. EUR netto / 5,70 Mio. EUR brutto. Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke in Verbindung mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (Verfahrens- und Prozesstechnik, E-Technik) nach HOAI vergeben. Die NKB sind nacheinander zu sanieren, die Gesamtbauzeit wird auf ca. 3 Jahre geschätzt. Der früheste Beginn der Baumaßnahme wird voraussichtlich im Sommer/Herbst 2027 sein. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufenweise abgerufen und vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Finanzierung voraus. Weiterführende Informationen sind der Konzeptstudie zu entnehmen.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers., Drossenfelder Str 2, Bayreuth, 95445, Bayreuth, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YTRMJC5#
Die Stadt Bayreuth beabsichtigt die Sanierung der Nachklärbecken 1 und 2 im Klärwerk Bayreuth. Aktuell werden drei Nachklärbecken betrieben. Das Nachklärbecken (NKB) 3 ist aus 1998 und wurde bereits in 2024 mit einem adaptiven Mittelbauwerk ausgestattet. Die NKB 1 und 2 wurden 1975 gebaut und sind seither in Betrieb. Diese NKB sollen nun saniert und ebenfalls mit einem adaptiven Mittelbauwerk ausgestattet werden. Für die Maßnahme liegt eine Konzeptstudie von Oktober 2025 vor. Die Variante 1b: Sanierung Nachklärbecken 1 und 2 (Erneuerung Räumer) soll umgesetzt werden. Die Kostenschätzung von Oktober 2025 beziffert Gesamtinvestitionskosten (inklusive Baunebenkosten) in Höhe von 6,84 Mio. EUR brutto bzw. Baukosten in Höhe von ca. 4,8 Mio. EUR netto / 5,70 Mio. EUR brutto. Mit vorliegendem Verfahren werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke in Verbindung mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (Verfahrens- und Prozesstechnik, E-Technik) nach HOAI vergeben. Die NKB sind nacheinander zu sanieren, die Gesamtbauzeit wird auf ca. 3 Jahre geschätzt. Der früheste Beginn der Baumaßnahme wird voraussichtlich im Sommer/Herbst 2027 sein. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufenweise abgerufen und vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Finanzierung voraus. Weiterführende Informationen sind der Konzeptstudie zu entnehmen.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers., Drossenfelder Str 2, Bayreuth, 95445, Bayreuth, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance# Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM: Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 . Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufe besteht nicht. . Gemäß § 17 (7) VgV kann die Frist zur Angebotsabgabe im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt, die Frist beträgt jedoch nicht unter 10 Kalendertagen. Das Einreichen eines Teilnahmeantrags wird als Einvernehmen zur Fristverkürzung gewertet.