2026-1004910_Flughafen München_ Serviceleistungen im Bereich der Passagierbetreuung im Terminal 2

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime2026-1004910FGFlughafen München GmbH
906 days left
Estimated value—
Deadline906 days left31 Mar 2029, 00:00
Competition00 participants
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
31 Mar 2029, 00:00
CPV codes
63000000 - Supporting and auxiliary transport services; travel agencies services63500000 - Travel agency, tour operator and tourist assistance services63700000 - Support services for land, water and air transport63730000 - Support services for air transport63731000 - Airport operation services
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
12 Jun 2026, 11:17

Overview

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Servicediestleistungen im Bereich der Passagierbetreuung und -steuerung im Terminal 2 des Flughafens München. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Agent-Passagiersteuerung zur Unterstützung und Beschleunigung der Abläufe an folgenden Prozessstellen: - Grenzkontrollstellen Einreise - Grenzkontrollstellen Ausreise - EES-Self-Service-Kiosken - Ankunftsstauräume vor und zu den Grenzkontrollstellen - Sicherheitskontrollstellen Einreise/Ausreise/Umsteiger

Postfach 23 17 55, München, 85326, Freising, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DMJBB#

Serviceleistungen im Bereich der Passagierbetreuung und Steuerung im Terminal 2 des Flughafens München Der zeitliche Einsatzrahmen umfasst 365 Betriebstage pro Jahr. Das tägliche Einsatzzeitfenster ist von 04:30 - 23:30 Uhr. Innerhalb dieses Rahmens erfolgt die Leistungserbringung in definierten Zeitfenstern, die sich an Verkehrsaufkommen, Hochlastzeiten und der Mindestumsteigezeit (Minimum Connecting Time, MCT) relevanten Phasenorientieren. Abweichungen oder Anpassungen der Einsatzzeiten innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens sind zulässig und richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen (Flugplananpassungen, Hochlastzeiten) der Grenzkontroll- und Passagierflussprozesse. Hierbei wird seitens des AG auf Basis der Tagesplanung als Grundlage der Berechnung, eine potenzielle Leistungsanpassung folgendermaßen gefordert: - Leistungsanpassung deren Umfang bis +/- 10% betragen, müssen kurzfristig um-gesetzt werden (< 48 Std.) - Leistungsanpassungen deren Umfang +/- 10% - 25% beträgt, müssen innerhalb von 4 Wochen umgesetzt werden. - Leistungsanpassungen > +/- 25% müssen innerhalb von 6 Wochen umgesetzt werden. Das voraussichtliche Mengengerüst (Planwerte) umfasst den Tagestyp (z.B. Regelbetrieb, Hochlastbetrieb, das jeweilige Zeitfenster, die Anzahl eingesetzter Servicekräfte und die Einsatzdauer je Zeitfenster. In Hochlast- und Sonderzeiträumen kann ein erhöhter Personaleinsatz erforderlich werden. Der Auftragnehmer muss flexibel auf die besonderen Leistungsanforderungen reagieren. Der Auftragnehmer muss sicher stellen, dass er innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens in der Lage ist: - kurzfristige Anpassungen der Einsatzstärken vorzunehmen. - Leistungsschwerpunkte auf besonders belastete Prozessstellen zu verlagern, - zeitkritische Umsteiger vorrangig zu unterstützen. Anpassungen des Mengengerüsts erfolgen: - bedarfsorientiert, - abgestimmt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, - ohne Begründung einer Mindestabnahmepflicht. Abrechnungsrelevant sind ausschließlich: - die tatsächlich erbrachten Einsatzzeiten, - die durch Leistungsnachweise bestätigten Einsätze. Das voraussichtliche Mengengerüst begründet keinen Vergütungsanspruch unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Postfach 23 17 55, München, 85326, Freising, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.