Lieferung von Strom Flughafen Düsseldorf 2027 und 2028
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Key information
Overview
Die Flughafen Düsseldorf Energie GmbH (FDE) beliefert als Energieversorgungsunternehmen den Flughafen Düsseldorf mit Strom. Der Auftrag zur Deckung des Fremdstrombedarfs des Flughafens Düsseldorf umfasst die marktorientierte Ökostrombeschaffung im Rahmen einer horizontalen Tranchenbeschaffung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie während des Lieferzeitraums 01.01.2027 – 31.12.2028.
Düsseldorf, Germany
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist – ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen (siehe Bewerberbogen) bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. 5.1.12 zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport/E66387285) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem die Bewerbungsunterlagen und das Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgen in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Begehungen werden weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bieter /Bewerberfragen können über Subreport gestellt werden bis 10 Tage vor Angebotsabgabe. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben und nach einer Zwischenwertung in die engere Wahl kommen, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen fachl., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der festgelegten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote – auch bereits bei dem ersten Angebot! – berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind grundsätzlich eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
Die Flughafen Düsseldorf Energie GmbH (FDE) beliefert als Energieversorgungsunternehmen den Flughafen Düsseldorf mit Strom. Der Auftrag zur Deckung des Fremdstrombedarfs des Flughafens Düsseldorf umfasst die marktorientierte Ökostrombeschaffung im Rahmen einer horizontalen Tranchenbeschaffung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie während des Lieferzeitraums 01.01.2027 – 31.12.2028.
Flughafen Düsseldorf, Düsseldorf, Germany
09 Jun 2026, 14:19
Issued at
Publication
11 Jun 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
13 Jul 2026, 11:00
LOT-0001 Participation request reception period
Deadline
01 Jan 2027, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period start
Milestone
31 Dec 2028, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.