Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimeswa_neu-ulm_777.0001SAStudierendenwerk Augsburg AdöR
719 days left
Estimated value€7,865,546
Deadline719 days left15 Sept 2028, 00:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
15 Sept 2028, 00:00
CPV codes
45000000 - Construction work45214700 - Construction work for halls of residence71320000 - Engineering design services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€7,865,546
Publication date
9 Jun 2026, 09:40

Overview

Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm.

Kingsleystraße, Neu-Ulm, 89231, Neu-Ulm, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5YGN# 1. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber -/Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nicht verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Ver-fahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw. Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§§ 6d EU Abs. 1, 6e EU Abs. 1 VOB/A). Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 3. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt, im Baugebiet "Wohnen am Illerpark" in Neu-Ulm die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) einer Studierendenwohnanlage. Diese Studierendenwohnanlage muss gemäß des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses 72 Wohnheimplätze einschließlich der baurechtlich erforderlichen Stellplätze aufweisen. Die Wohnplatzgröße beträgt max. 19,5 m². Dem Studierendenwerk wurde hierfür in Neu-Ulm, in dem Bebauungsplange-biet M 62.4 "Wohnen am Illerpark" in Ludwigsfeld, das Grundstück mit der Flurnummer 452/34 angeboten. Das Studierendenwerk hat für das Vorhaben einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Im Anschluss an den Wettbewerb hat das Studierendenwerk ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist (im Folgenden nur "HOAI")) für das Vorhaben durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmerin Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB (im Folgenden "Drei Architekten mbB") hat auf ihr Angebot den Zuschlag erhalten. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume werden demgemäß von Drei Architekten mbB erbracht. Die bisherigen Planungsleistungen, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Leitdetails sind den gegenständlichen Leistungen zugrunde zu legen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden alle weiteren Planungs- und Bauleistungen für den Neubau dieser Studierendenwohnanlage im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung an einen Totalunternehmer beauftragt. Ziel des Vorhabens ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Studierendenwohnanlage. Hierfür sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum September 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: alle weiteren Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; - Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 5 analog HOAI; - Leistungsstufe 3: (Planungs-/Überwachungs-)Leistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen. Das Studierendenwerk beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Das Studierendenwerk behält sich vor, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen (2 und 3) zu beauftragen. Das Studierendenwerk beabsichtigt, Leistungen - der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Bauantrag eingereicht wurde; - der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802]; - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441) [Anlage 807]; - Wettbewerbsarbeit des Gewinners [Anlage 808]; - Bebauungsplan M 62.4 und 1. Änderung; - SWU Bauherrenmappe Illerpark (Anlage 909); - Qualitätshandbuch Illerpark (Anlage 908); - Schematische Stadtplanung; - Planunterlagen (Anlage 910).

Kingsleystraße, Neu-Ulm, 89231, Neu-Ulm, Germany

Contracting authorities1

SA

LEITWEG-ID 09761000-STWA123456-32

deAugsburg, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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No procedure-level award criteria recorded.

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