Planung und Umsetzung von Rückbau und Neubau einer Lärmschutzwand
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Key information
Overview
: Die Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH (SER) ist als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Recklinghausen von dieser mit der Umsetzung des "Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Hillerheide" (ISEK Hillerheide) sowie der Realisierung aller in diesem Zusammenhang stehenden und erforderlichen Maßnahmen beauftragt worden. Das ISEK Hillerheide, welches 2015 im Auftrag der Stadt Recklinghausen erarbeitet und vom Rat beschlossen wurde, definiert die folgenden fünf Leitprojekte zur Entwicklung des Stadtteils Hillerheide: 1. "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn" 2. "Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße" 3. "Attraktive Mitte Gertrudisplatz" 4. "Stadtteilleben - Vorhandenes ergänzen und vernetzen" 5. "Energetische Quartierssanierung" Im Rahmen der Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes (Leitprojekt 1) "Wohnen am Wasser" auf dem ca. 34 ha großen Ge-lände der ehemaligen Trabrennbahn ist entlang der Autobahn A2 der Bau einer ca. 250 m langen und ca. 7 m hohen Lärmschutzwand vorgesehen, da die bestehende Lärmschutzwand an der A2 sowie der errichtete Lärmschutzwall nicht ausreicht, um den Lärmschutz für das neu geplante Wohngebiet zu gewährleisten. Insbesondere ist der Bereich der Kleingartenanlage (KGA) in diesem Bereich relevant. Die bestehende Lärmschutzwand der Autobahn GmbH (ehemals Straßen.NRW) reicht nur bis ca. 3,5 m über Geländeoberkante (bezogen auf die BAB 2), weshalb der erforderliche Lärmschutz für das Wohngebiet nicht sichergestellt ist.
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4DG7W# Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme von Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oder www.vergabe.nrw.de. Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auch ohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktive Teilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV). Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrage und deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform