Lotsendienst-Potsdam - Rahmenvereinbarungen für die Erbringung von Qualifizierung/Beratung/Coaching und die Durchführung von Development Centern für Existenzgründende in der Vorgründungsphase
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Key information
Overview
Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Investoren und Existenzgründende in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Betreuung und Beratung ansässiger Unternehmen zählt ebenso zu unseren Aufgaben wie die Unterstützung von Existenzgründungen. Wir engagieren uns für optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen, betreiben aktives Standortmarketing und vernetzen Akteure untereinander. Die strategische Entwicklung des Gründungsökosystems ist dabei ebenso unsere Aufgabe wie die Beratung und Unterstützung von Gründungsinteressierten u. a. über den Lotsendienst Potsdam. Die Landeshauptstadt Potsdam ist seit 2015 mit der bekannten Marke "Lotsendienst Potsdam" eine etablierter Ansprechpartnerin in Gründungsfragen in der Region. Am 29.10.2025 haben wir erneut den Zuwendungsbescheid für das Projekt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.10.2028 erhalten und möchten gründungswillige Personen in der Vorgründungsphase unterstützen und bis zur Gründung begleiten. Mit dieser Ausschreibung suchen wir externe Dienstleister, die uns bei der Umsetzung des Projektes unterstützen. Das Projekt wird als "Regionales Beratungs- und Qualifizierungsprojekt" gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 - "Gründen in Brandenburg (GiB)" vom 28.06.2022 durch Zuwendungsbescheid der Investitionsbank des Landes Brandenburg zugunsten der Landeshauptstadt Potsdam zu 100% gefördert. Vor diesem Hintergrund ist die Einhaltung der sich aus den Förderbedingungen ergebenden Mitwirkungspflichten und Termine durch die am Projekt Beteiligten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zwingend zu gewährleisten. Die Maßnahme wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg. Zielgruppe: Der Lotsendienst richtet sich an Gründungswillige mit Wohnsitz im Land Brandenburg, die eine gewerbliche oder freiberuflich selbstständige Tätigkeit insbesondere im Handwerk, Handel sowie Dienstleistung ("klassische" Gründungen), einschließlich der Übernahme eines Unternehmens im Land Brandenburg planen. Hauptzielgruppe sind erwerbslose Gründungswillige (Gründungen aus Arbeitslosigkeit) und Gründungen im Haupterwerb. Es kann sich aber auch um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Nichtleistungsempfänger handeln. Gründungswillige dürfen nur beraten, qualifiziert und betreut werden, wenn sie nicht bereits selbstständig unternehmerisch tätig sind. Die Beratungs- und Qualifizierungsprojekte sind ausschließlich auf die Vorgründungsphase begrenzt. Im Rahmen des Projektes werden auch Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund betreut. Folgende Angebote des Projekts werden von externen Dienstleistern erbracht. Diese sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Individuelle und spezifische Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen (auch "QBC", "Einzelberatung") (Los 1) - Development Center (DC) (Los 2) Es gibt keine vorgeschriebene Abfolge der Angebote mehr. Die Angebote können von den Teilnehmenden einzeln oder zusammen in beliebiger Abfolge genutzt werden. Im Rahmen der Einstiegsberatung durch den Projektträger mit den Interessierten erfolgt eine erste wechselseitige Vorstellung des Gründungsvorhabens und des Lotsendienstprogramms. Es werden persönliche Voraussetzungen für die Projektteilnahme geklärt, der Stand der Gründungsidee festgestellt und der individuelle Beratungsbedarf besprochen. Des Weiteren werden die zu nutzenden Angebote des Programms abgestimmt und festgelegt. Ein fester Projektablauf ist nicht vorgeschrieben. Je nach Entwicklungsstand der Gründungsidee können die Teilnehmenden einzelne oder alle Angebote in beliebiger Reihenfolge nutzen. Gründung: Ziel ist eine erfolgreiche, gewinnerwirtschaftende unternehmerische und nachhaltige Unternehmensgründung. Deren Umfang soll möglichst auf den Haupterwerb ausgerichtet sein, wobei eine volle Tragfähigkeit mindestens im Sinne der Deckung der persönlichen Lebenshaltungskosten durch das angestrebte Gründungsvorhaben realisiert werden soll. Nebenerwerbliche Gründungsvorhaben können ebenfalls unterstützt werden. Der Lotsendienst ist eine Vorgründungsförderung, insofern darf die formale Gründung erst nach Abschluss der Einzelberatungsphase erfolgen.
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#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHKQ8# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen, die gegenüber Existenzgründenden in der Vorgründungsphase in einem Zeitraum ab Zuschlagerteilung bis voraussichtlich 31. Oktober 2028 zu erbringen sind. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption von maximal einem Jahr vor. Die Qualifizierungs-, Beratungs- sowie Coachingleistungen sind eines der beiden Kernangebote des Lotsendienstes. Es handelt sich zumeist um eine Leistung gegenüber einer einzelnen Person, in manchen Fällen können jedoch weitere Gründungsbeteiligte zugegen sein. Die Durchführung erfolgt durch dafür qualifizierte externe Leistungserbringer. Der Auftraggeber kann hierfür aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag den zeitlichen Umfang nach eigenem Ermessen abrufen. Bearbeitung eines festgelegten Beratungs- und Unterstützungsbedarfs Es werden vom Auftraggeber zuvor definierte Themen und Schwerpunkte des individuellen Gründungsvorhabens bearbeitet. Der externe Leistungserbringer erhält diese Themen und Schwerpunkte als Bestandteil des Einzelauftrages. Themenschwerpunkte sowie Branchen der externen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen Zu den Inhalten der Gründungsberatung, die durch die externen Leistungserbringer zu bearbeiten sind, zählen im Wesentlichen die folgenden Themenschwerpunkte: Geschäftsmodellarbeit und kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Bereich - Unternehmenskonzept, Geschäftsmodellarbeit, Marktpositionierung - Erstellung von Businessplänen - Planung und Vorbereitung der Gründungsfinanzierung, - Planung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge, - allgemeine Rechts- und Haftungsfragen, - allgemeine Steuerfragen, - weitere individuelle Schwerpunkte Marketing und Vertrieb - Entwicklung einer Marketing- und Vertriebsstrategie, - Arbeit am Alleinstellungsmerkmal des Vorhabens, - Zielgruppenanalyse und -definition, - Bestimmung der Marketing- und Vertriebskanäle, - Neukundengewinnung sowie Marktplatzierung, - Arbeit an der Markenkonzeption und -entwicklung, - Spezifische Marketingansätze (z. B. Guerillamarketing, Social-Media-Marketing, Onlinemarketing), - weitere individuelle Schwerpunktsetzungen persönliche Fähigkeiten und Voraussetzungen - Arbeit an der Unternehmerpersönlichkeit - Arbeit an der Selbst- und Außendarstellung sowie Kommunikation der Gründenden, - Arbeit an der Verhandlungsführung und Preiskommunikation, - Maßnahmen der Kundenakquise, insbesondere Kundenansprache und Kundenbindung - weitere individuelle Schwerpunktsetzungen Vereinbarkeit von Selbständigkeit und Familie - individuelles Zeitmanagement - innerfamiliäre Sensibilisierungs- und Mediationsverfahren zur Verbesserung der Vereinbarkeit des Gründungsvorhabens und der Familiensituation - Möglichkeiten verbesserter Kinderbetreuung im Rahmen der Selbstständigkeit - weitere individuelle Schwerpunktsetzungen fremdsprachliche und interkulturelle Gründungsberatung - allgemeine branchenübergreifende Gründungsberatung, wobei der Hauptschwerpunkt hier auf dem Bedarf an fremdsprachlicher und interkultureller Beratung und Gründungsbegleitung liegt. Das Sprachniveau der Teilnehmenden ist für eine Beratung und Coaching in deutscher Sprache nicht ausreichend. Die Beratungsleistungen müssen zwingend in einer Fremdsprache erbracht werden können. Branchenbezogene Themenfelder der externen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen Die zu betreuenden Gründungsbranchen sind entsprechend unserer Trägerstatistiken wie folgt strukturiert: - stationärer Einzelhandel und Reisegewerbe - Gastronomie und Beherbergung - Medien, Informations- und Kommunikationstechnik - Gesundheitswirtschaft - Beratung / Bildung / Coaching - Kreativwirtschaft, Planungs- und Ingenieurbüros - Handwerk und produzierendes Gewerbe Ergebnis und Dokumentation der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistung sowie Abrechnung Mit der Rechnungslegung ist eine schriftlicher Beratungsbericht mit Mindestaussagen zu folgenden Punkten an den Auftraggeber zu übergeben: - Gab es Änderungen im Beratungsprozess? - Wie hat sich die Arbeit mit dem/der Gründungswilligen gestaltet? - Welche Herausforderungen oder Probleme sind während der Beratung aufgetreten? - Empfehlungen und konkrete weitere Schritte zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens Die erbrachten Leistungen sind nach Abschluss der Beratung auf einem vom Lotsendienst zur Verfügung gestellten Formular von den Gründungswilligen bestätigen zu lassen. Als Ergebnis der Beratungstätigkeit entstandene bzw. weiterentwickelte Unterlagen, wie ein schriftlicher Businessplan, Business Model Canvas oder sonstige Konzepte, sind nur auf ausdrückliche Aufforderung hin einzureichen. Zeitlicher Umfang des Beratungsprozesses Der Umfang der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen variiert und ist abhängig von der Komplexität des Vorhabens sowie dem individuellen Hintergrund der Teilnehmenden. Es wird von etwa 10 bis 25 Beratungsstunden für das einzelne Gründungsvorhaben ausgegangen. Dieser Wert kann nach Ermessen des Auftraggebers über- oder unterschritten werden. Der Lotsendienst als Unterstützungsangebot agiert ausschließlich in der Vorgründungsphase. Die Vorgründungsphase endet mit der Gründung im Haupt- oder Nebenerwerb (Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt). Die Leistungserbringung ist daher zwingend vor dem Gründungsdatum laut Gewerbeanmeldung bzw. dem Beginn der angemeldeten Tätigkeit laut steuerlichem Erfassungsbogen der Freiberufler abzuschließen. Nach diesem Termin stattfindende Beratungsleistungen werden vom Auftraggeber nicht bezahlt. Räumlichkeiten Ein geeigneter Beratungsraum muss vom Auftragnehmer gestellt werden. Es wird erwartet, dass die Durchführung der Leistungserbringung auf Wunsch in den Räumlichkeiten der Gründungswilligen erfolgen kann. Weiterführung der losbezogenen Beschreibungen und Erläuterungen unter "Zusätzliche Angaben"
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, Potsdam, 14469, Potsdam, Germany
Weiterführung der Beschreibungen und Erläuterungen aus "Beschreibung der Beschaffung" Besondere Zielgruppen, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung entsprechend der Anforderungen des ILB-Merkblatts "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" (PDF) zu achten. Daher wird vom Bieter erwartet, dass im Konzept deutlich gemacht wird, welche besonderen Ansätze, Inhalte oder Methoden für die Begleitung folgender Zielgruppen zur Anwendung kommen: - Frauen - Menschen mit Behinderung - Migrantinnen und Migranten 3. Vertragliches Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird mit allen Bietern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, deren Angebot im Hinblick auf die Leistungsqualität die erforderliche Mindestpunktzahl von 3,00 Wertungspunkten gemäß den Erläuterungen in der Bewertungsmatrix erzielt. Das Gesamtvolumen der zu erbringenden Leistungen beläuft sich nach Schätzung der LHP auf etwa 200 einzelne Verträge für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenobergrenze beträgt max. 220 Einzelabrufe. 4. Einzelabrufverfahren aus der Rahmenvereinbarung für Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen (1) Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt per Abruf durch die Projektleitung des Lotsendienstes. Im Rahmen des Abrufs sind durch den Abrufberechtigten folgende Mindestangaben schriftlich oder in Textform mitzuteilen: - Themenschwerpunkt und Branche - Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen - Maximal abrechenbarer Beratungsaufwand in h, - Ausführungsfrist - ggf. Sonderbedarfe (Barrierefreiheit, Anforderungen etwa an die Präsentationsunterlagen, besondere Kompetenzen des eingesetzten Personals, etc.) (2) Das Abrufverfahren regelt die Auftragsvergabe der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen für die einzelnen Gründungsvorhaben. Es wird der jeweils für den Einzelfall passende Berater ausgewählt. Dabei werden der Themenschwerpunkt des Teilnehmers, der Branchenhintergrund, das Preis-Leistungs-Verhältnis der gem. Bewertungsmatrix ermittelten Summenkennzahl Z (Preispunktzahl + Leistungspunktzahl) der relevanten Bieter sowie der Wunsch des Teilnehmers berücksichtigt. Die Ermittlung des einzusetzenden Beraters erfolgt in der Reihenfolge der nachstehenden Filterschritte: 1. Berücksichtigung des Themenschwerpunkts sowie des Branchenhintergrundes des einzelnen Gründungsvorhabens Die Branche des Gründungsvorhabens und der Themenschwerpunkt werden in diesem Schritt mit den angegebenen Kernkompetenzen in allen Berater- und Coachprofilen abgeglichen und nach Übereinstimmung gefiltert. Beim Schwerpunkt auf fremdsprachlicher und interkultureller Gründungsberatung wird die Branchenkernkompetenz nicht zusätzlich abgefragt, diese Beratungen erfolgen branchenübergreifend. Diejenigen Berater- und Coachprofile, deren angegebene Kernkompetenzen mit den Unterstützungsbedarfen des jeweiligen Gründungsvorhabens übereinstimmen, werden ausgewählt und in die weitere Filterung einbezogen. 2. Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses Aus den im ersten Filterschritt ausgewählten Berater- und Coachprofilen werden im zweiten Filterschritt bis zu zehn Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt. 3. Berücksichtigung der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts durch den Teilnehmer Die bis zu zehn im Filterschritt 2 ausgewählten Angebote werden dem Teilnehmer vom Lotsendienst vorgestellt. Der Teilnehmer kann diese vorausgewählten Leistungserbringer für ein Sondierungsgespräch kontaktieren und entscheidet sich für den Leistungserbringer, den er für die Leistungserbringung am erfolgversprechendsten hält. Der Abruf der Leistung erfolgt gegenüber diesem Rahmenvereinbarungspartner. (3) Soweit ein Abruf erteilt wird, kommt dadurch ein direktes Vertragsverhältnis in Bezug auf die abgerufene Leistung zustande. (4) Im Regelfall soll die Aufnahme der Leistungserbringung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, es sei denn, der Auftraggeber legt in seinem Abruf eine andere Ausführungsfrist fest.
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Development Center, die in der Vorgründungsphase in einem Zeitraum ab Zuschlagerteilung bis voraussichtlich 31. Oktober 2028 zu erbringen sind. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption von maximal einem Jahr vor. Die Development Center sind nach der programmbezogenen Einstiegsberatung eine weitere Möglichkeit des Einstiegs in das Lotsendienstprogramm. Es handelt sich um eine Gruppenveranstaltung. Die angestrebte ideale Gruppengröße liegt bei 6 bis 9 Teilnehmenden. Die Durchführung erfolgt durch dafür qualifizierte externe Leistungserbringer. Der Auftraggeber kann hierfür aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag nach eigenem Ermessen zwei- bis viertägige DC abrufen. Entwicklungs- und Bewertungsfunktion von Development Centern Development Center üben eine Entwicklungsfunktion und eine Bewertungsfunktion aus. Diese Entwicklungs- und Bewertungsfunktion erstreckt sich sowohl auf den Bereich der Gründungsidee als auch auf die persönliche Eignung der Gründungswilligen. Die persönliche Eignung und der individuelle Entwicklungsstand der Teilnehmenden werden hinsichtlich der Passfähigkeit zum Vorhaben analysiert und bewertet. Es wird Feedback zur Unternehmerpersönlichkeit und ggf. empfohlenen Entwicklungsmaßnahmen gegeben. Ebenso wird die Gründungsidee im Development Center analysiert, bewertet und ggf. werden Entwicklungsmaßnahmen empfohlen. Entwicklungsfunktion Die durchführenden externen Leistungserbringer sollen mit den Teilnehmenden an der Weiterentwicklung der Geschäftsideen arbeiten und Wege zur Umsetzung der Gründungsvorhaben aufzeigen. Es sollen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten herausgearbeitet und konstruktives Feedback zum Vorhaben gegeben werden. Zielstellung ist eine erfolgreiche gewinnerwirtschaftende unternehmerische Selbstständigkeit. Bewertungsfunktion Im Rahmen der Bewertungsfunktion sind vom Auftragnehmer Einschätzungen zur Gründungspersönlichkeit, zu Führungsqualitäten, zur der Passfähigkeit der Persönlichkeit und der Unternehmensidee sowie zum erreichten Vorbereitungsstand des Vorhabens zu treffen. Die Bewertung muss Empfehlungen für weiterführende individuelle Beratungs- und Qualifizierungsthemen beinhalten. Konkret herauszuarbeiten ist der Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarf der Teilnehmenden im: - Bereich der formalen Voraussetzungen - kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich - Bereich Marketing und Vertrieb - Bereich der persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen des Gründenden - Bereich der Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie Einsatz geeigneter Methodik Die Ablaufstruktur muss geeignet sein, der Entwicklungs- und der Bewertungsfunktion des Development Centers gerecht zu werden. Mit Hilfe eines geeigneten und möglichst mehrdimensionalen Methodeneinsatzes soll gleichzeitig an der Bewertung und an der Weiterentwicklung der Gründungsvorhaben gearbeitet werden. Methoden können beispielsweise geeignete Tests, Präsentationen, Übungen, Rollenspiele oder Interviews sein. Auf diese Weise sollen den Leistungserbringern die Potenzialanalyse des Vorhabens ermöglicht und bei den Teilnehmenden eigene Erkenntnisprozesse und Schlussfolgerungen bezüglich ihrer Gründungsvorhaben befördert werden. Besondere Zielgruppen, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung entsprechend der Anforderungen des ILB-Merkblatts "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" (PDF) zum Zuwendungsbescheid zu achten (siehe auch Abschnitt 2.8 Barrierefreiheit). Daher wird vom Bieter erwartet, dass im Konzept deutlich gemacht wird, welche besonderen Ansätze, Inhalte oder Methoden für die Begleitung folgender Zielgruppen zur Anwendung kommen: - Frauen - Menschen mit Behinderung - Migrantinnen und Migranten Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal der Leistungserbringer Im Hinblick auf die Entwicklungs- und Bewertungsfunktion der Gründungsidee und Unternehmerpersönlichkeit sind Development Center mit mindestens zwei ständig anwesenden Beraterinnen und/oder Beratern durchzuführen. Deren zweckmäßige Synergie und Kooperation im Team soll die qualifizierte Bewertung und Entwicklung sowohl der persönlichen als auch der betriebswirtschaftlichen Hintergründe der Gründungsvorhaben maßgeblich unterstützen. Interdisziplinäre Qualifikationshintergründe innerhalb des Beratungsteams sind besonders geeignet. Die eingesetzten Leistungserbringer müssen über Erfahrungen bei der Konzeption, Gestaltung und Steuerung von Gruppenprozessen verfügen. Weiterführung der losbezogenen Beschreibungen und Erläuterungen unter "Zusätzliche Angaben".
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Weiterführung der Beschreibungen und Erläuterungen aus "Beschreibung der Beschaffung" Zeitlicher Umfang und Ablauf der Development Center: Development Center sind auf mindestens zwei und maximal vier Tagwerke angelegt. Unter folgenden Bedingungen kann die Lotsendienst-Projektleitung nach freiem Ermessen davon abweichende Umfänge festlegen: - sehr geringe oder besonders hohe Anzahl an Teilnehmenden - Ansprache besonderer Zielgruppen - Wochenendtermine für berufstätige Gründungsinteressierte Ergebnis und Dokumentation der Leistungserbringung, Abrechnung Nach Abschluss des Development Centers sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen zu übergeben: - ein Abschlussprotokoll mit der Gesamteinschätzung zum Verlauf des Development Centers (Teilnahme, Engagement der einzelnen Teilnehmenden, bearbeitete Inhalte und Themenfelder, offen gebliebene Frage- und Themenstellungen, Besonderheiten) - eine teilnehmerbezogene Abschlussdokumentation, die bei Bedarf dem Teilnehmenden übergeben werden kann, mit folgenden Inhalten: - Stand der Entwicklung des Gründenden nach dem Development Center - Bewertung der Gründerpersönlichkeit und Passfähigkeit der Unternehmensidee - Empfehlung für Qualifizierung, Beratung und Coaching - Vorschläge für das weitere Vorgehen - Anwesenheits-/Unterschriftenliste der Teilnehmenden (Muster wird vom Auftraggeber gestellt) Räumlichkeiten Eine geeignete räumliche und technische Ausstattung (ohne Laptops) zur Durchführung der Workshops oder Veranstaltungen stellt der Auftraggeber bereit, ohne dass den externen Leistungserbringern dafür Ausgaben entstehen. Development Center können auch online (oder hybrid) stattfinden. Dafür können die Tools (z. B. Webex, Jitsii) des Auftraggebers genutzt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit (siehe Merkblatt zur Nichtdiskriminierung) bei der Auswahl der Räumlichkeiten gewährleistet sind. Barrierefreiheit Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in angemessener Form zu berücksichtigen. Beispielhafte Maßnahmen ergeben sich aus dem Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" (PDF) (abrufbar unter www.ilb.de). Im Veranstaltungskonzept ist anzugeben, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit durch den Bieter umgesetzt werden können. Die LHP wird mit dem Abruf der Leistung auf konkrete Bedarfe der Teilnehmenden hinweisen. Vertragliches Nach Beendigung des Vergabeverfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit allen Bietern abgeschlossen, deren Angebot im Hinblick auf die Leistungsqualität die erforderliche Mindestpunktzahl von 3,00 Wertungspunkten gemäß den Erläuterungen in der Bewertungsmatrix erzielt. Das geplante Gesamtvolumen der nach diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen beläuft sich auf ca. 40 Tagwerke. Das Gesamtvolumen für diesen Vertrag inklusive einer einmaligen einjährigen Verlängerungsoption liegt bei maximal 44 Tagwerken. Das tatsächliche Volumen der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf der LHP. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestabrufvolumen. Nach dem Zuschlag im Vergabeverfahren wird eine Liste der Reihenfolge der Auftragnehmer angefertigt, geordnet nach der Wirtschaftlichkeit ihrer Angebote. Der Auftragnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot ist die Nummer 1. Bei Gleichwertigkeit entscheidet das Los. Die Liste ist Bestandteil des Vertrages. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus den im Vergabeverfahren genannten Wertungskriterien. Die Rahmenobergrenze beträgt max. 44 Einzelabrufe. Abrufverfahren für die Development Center Der verbindliche Abruf erfolgt stets gegenüber dem Auftragnehmer Nummer 1 aus der Liste. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Abruf innerhalb von 24 Stunden in Textform abzulehnen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er derzeit keine freien Kapazitäten zur Erfüllung des Auftrages hat. Der verbindliche Abruf erfolgt sodann an den Auftragnehmer Nummer 2 aus der Liste. Dieser ist ebenfalls zur Ablehnung berechtigt. Danach erfolgt der Abruf gegenüber den weiteren Auftragnehmern nach und nach im gleichen Verfahren wie Nummer 1 und Nummer 2 in der Reihenfolge der Liste bis ein Auftragnehmer den Abruf annimmt. Soweit einem Abruf nicht innerhalb der Frist widersprochen wird, kommt dadurch ein direktes Vertragsverhältnis in Bezug auf die abgerufene Leistung zustande. Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz des Auftragnehmers, so verlängert sich die Frist bis zum nächstfolgenden Werktag. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt per Abruf durch die Projektleitung des Lotsendienstes. Im Rahmen des Abrufs werden dem Auftragnehmer folgende Mindestangaben schriftlich oder in Textform mitgeteilt: - abgerufene Leistung, - Anzahl der Tagwerke, - Ausführungsfrist - Ggf. Sonderbedarfe (Barrierefreiheit, besondere Anforderungen) Die Organisation der Termine, Einladungen, Raumbuchungen etc. übernimmt der Auftraggeber. Im Regelfall soll die Aufnahme der Leistungserbringung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, es sei denn der Auftraggeber legt in seinem Abruf eine andere Ausführungsfrist fest.