Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planung Verkehrsanlagen 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2025_01)
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Key information
Overview
Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 01 sind Planungsleistungen für einfache Streckenerhaltungsmaßnahmen (mindestens Deckenerneuerung) mit einfachen Randbedingungen, Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 02 sind Planungsleistungen für Streckenerhaltungsmaßnahmen (mindestens Grunderneuerung) mit besonderen Zwangspunkten und/oder in bewegtem Gelände, Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 03 sind Planungsleistungen für Streckenerhaltungsmaßnahmen (mindestens Um-/Ausbaumaßnahmen) mit vielen besonderen Zwangspunkten und/oder in stark bewegtem Gelände, Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 04 sind Planungsleistungen für innerstädtische Bundesstraßen, Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 05 sind Planungsleistungen für PWC-Anlagen, unbewirtschaftete und bewirtschaftete Rastanlagen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen, Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 06 sind Planungsleistungen für PWC-Anlagen, unbewirtschaftete und bewirtschaftete Rastanlagen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen, Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 07 sind Planungsleistungen für Entwässerungsanlagen.
Heidestraße 15, Berlin, 10557, Berlin, Germany
Zusätzliche Informationen: Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind per Nachricht über die Vergabeplattform an die unter Ziff. 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziff. 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars. Voraussetzungen für den Abschluss bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist. Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag. Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Planungsleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: Einfache Streckenerhaltungsmaßnahmen (mindestens Deckenerneuerung) mit einfachen Randbedingungen -Leistungsbereich 02: Streckenerhaltungsmaßnahmen (mindestens Grunderneuerung) mit besonderen Zwangspunkten und/oder in bewegtem Gelände -Leistungsbereich 03: Streckenerhaltungsmaßnahmen (mindestens Um-/Ausbaumaßnahmen) mit vielen besonderen Zwangspunkten und/oder in stark bewegtem Gelände -Leistungsbereich 04: Innerstädtische Bundesstraßen -Leistungsbereich 05: PWC-Anlagen, unbewirtschaftete und bewirtschaftete Rastanlagen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen -Leistungsbereich 06: PWC-Anlagen, unbewirtschaftete und bewirtschaftete Rastanlagen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen - Leistungsbereich 07: Entwässerungseinrichtungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Niederlassung Nord, Heidenkamps Weg 96-98, Hamburg, 20097, Hamburg, Germany
Niederlassung Nordbayern, Flaschenhofstraße 55, Nürnberg, 90402, Nürnberg, Germany
Niederlassung Nordost, An der Autobahn 111, Hohen Neuendorf, 16540, Oberhavel, Germany
Niederlassung Nordwest, Gradestraße 18, Hannover, 30163, Region Hannover, Germany
Niederlassung Ost, Magdeburger Straße 51, Halle (Saale), 06112, Halle (Saale), Germany
Niederlassung Rheinland, Willy- Brandt-Platz 2, Krefeld, 47805, Krefeld, Germany
Niederlassung Südbayern, Seidlstraße 7 - 11, München, 80335, München, Germany
Niederlassung Südwest, Augsburger Str. 748, Stuttgart, 70329, Stuttgart, Germany
Niederlassung West, Bahnhofsplatz 1-3, Montabaur, 56410, Westerwaldkreis, Germany
Niederlassung Westfalen, Lilienthalstraße 5, Hamm, 59065, Hamm, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#,
04 Jun 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
04 Jun 2026, 09:35
Issued at
Publication
31 Dec 2026, 22:59
LOT-0000 Tender submission deadline period
Deadline
31 Dec 2026, 22:59
LOT-0000 - Misc event
Milestone
None recorded.