Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK), Projekt-/ Fördergebietsmanagement und Fördermittelmanagement im Rahmen des Förderprogrammes "Lebendige Zentren-Aktive Stadt"
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Mit Schreiben vom 14.03.2026 wurde der Stadt Weißenthurm vom Ministerium des Inneren und für Sport mitgeteilt, dass sie mit dem Bereich Stadtkern II ab dem Programmjahr 2026 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren-Aktive Stadt" aufgenommen wurde. Als Grundlage für ein 10 -jähriges Handlungsprogramm des Förderprogramms ist ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungsprogramm (ISEK) zu erarbeiten. Dabei sollen die Weichen für die weitere Entwicklung des Projektgebietes gestellt und konkrete Maßnahmen beschrieben werden. Diese sollen dann durch das Fördergebietsmanagement im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Stadt nach Beantragung beim Ministerium umgesetzt werden.
Hauptstraße 185, Weißenthurm, 56575, Mayen-Koblenz, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP6YD0YE7R# 1. Die Teilnahmeanträge sind innerhalb der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Den Anträgen sind die geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Hierfür kann das bereitgestellte Teilnahmeformular verwendet werden. Eigenerklärungen können vorläufig durch die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Maßgeblich für den Umfang der einzureichenden Unterlagen ist der Inhalt dieser Bekanntmachung. 2. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die Vergabeplattform durchgeführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform dient als elektronischer Zugangskanal und gilt als verbindlicher "elektronischer Briefkasten" für sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Nachforderungen und sonstigen Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens. 3. Die Übermittlung der Einladungen zu Verhandlungsgesprächen, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB sowie sämtlicher weiterer Schriftverkehr, insbesondere Nachforderungen, erfolgt über das bieterindividuelle Postfach der Vergabeplattform. 4. Abweichend hiervon kann das Zuschlagsschreiben vom Auftraggeber unmittelbar an die vom Bieter benannte E-Mail-Adresse übermittelt werden. 5. Bewirbt sich eine Arbeits- oder Bietergemeinschaft, wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich mit dem von der Arbeits-/Bietergemeinschaft benannten bevollmächtigten Partner geführt 6. Sofern die Leistungen im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten werden, sind die geforderten Auskünfte für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft zu erteilen. Beabsichtigt der Bieter, zur Leistungserbringung auf die Kapazitäten oder Leistungen Dritter zurückzugreifen, sind die entsprechenden Auskünfte auf Anforderung auch von diesen Dritten vorzulegen.
Zentrale Zielsetzung ist die Etablierung einer qualifizierten Projektsteuerung, die sowohl das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in Abstimmung mit der Stadt erarbeiten und parallel dazu die Steuerung des Gesamtverfahrens sowie die Umsetzung der Einzelprojekte im Einklang mit den Zielen des ISEK in Abstimmung mit der Stadt beginnt. Dazu zählt vor allem der Bereich betreffend der Folgenutzung der Realschule plus. Der Bieter erarbeitet und setzt das ISEK in Abstimmung mit der Stadt um und schreibt dieses fort. Der Auftrag soll im Kern die folgenden Aufgaben bearbeiten: - Erstellung und Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts - Projekt- und Maßnahmenbetreuung - Projektfinanzierung (Prüfung weiterer Fördermittel) - Öffentlichkeitsarbeit - Information und Moderation - Controlling - Evaluation und Dokumentation
Hauptstraße 185, Weißenthurm, 56575, Mayen-Koblenz, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance# 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüberautomatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. 2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden. 3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle. 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform. 5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. 6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche Beizufügen.