Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimebit14-0230-1038LBLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
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DeadlineExpired29 Jun 2026, 08:00
Competition00 participants
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Identifier
bit14-0230-1038
Contract type
Deadline
29 Jun 2026, 08:00
CPV codes
64212000 - Mobile-telephone services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
20 May 2026, 10:01

Overview

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit unterschiedlichen Netzbetreiber geschlossen. Insgesamt werden vier Lose vergeben.

Stuttgart, Stuttgart, Germany

Die Leistungen sind an den Standorten der AG oder den Standorten der BB innerhalb des Landes Baden-Württembergs zu erbringen. Hierzu geeignete Leistungen können in Absprache mit der AG auch remote erbracht werden. In einzelnen Sonderfällen kann der Leistungsort auch an Standorten außerhalb des Landes Baden-Württemberg liegen. In derartigen Fällen erfolgt eine Inkenntnissetzung des AN mit angemessenem Vorlauf., Stuttgart, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYT7MWDX08# Losübergreifend: - Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt. Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält, vgl. Anlage 8 zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt und ggf. Anlage 9.x zum Vertrag - Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Unterauftragnehmer. (A) - Eigenerklärung je Los, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2.x zum Vertrag - Leistungsbeschreibung -Los x vollständig erbringen kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A) - Eigenerklärung, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A) Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO - Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A) Es wird darauf hingewiesen, dass die im Muster gelb hinterlegten Bereiche leistungsspezifisch nach Zuschlagserteilung ergänzt werden müssen. - Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet. Rechtmäßige Verarbeitungen, z. B. Aufbewahrung erforderlich aus rechtlichen Gründen Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sind hiervon ausgenommen. (A) - Eigenerklärung, dass wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A) - Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive: o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck). o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogenen Daten diese verarbeiten. o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung). o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment). o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). - Eigenerklärung, dass die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter für die Bereitstellung der zu erbringenden Dienstleistung für die BITBW Mehrmandantensysteme einsetzt, so setzt der Bieter für diese Systeme eine wirksame und nachweisbare logische Mandantentrennung um. (A) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine für die zu erbringende Dienstleistung betriebenen Systeme härtet und sich dabei an den Sicherheitsvorgaben der Hersteller sowie an gängigen Best-Practices orientiert. (A) - Der Bieter verpflichtet sich, der BITBW oder einem von ihr beauftragten Dritten, im Rahmen von Dienstleister-Audits Auskunft und Einsicht zu gewähren, um die Angemessenheit und Wirksamkeit der realisierten Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das vertraglich vereinbarte Sicherheitsniveau zu überprüfen. (A) - Eigenerklärung, dass sich der Bieter bereiterklärt nach entsprechender Abstimmung und Ankündigung die für die BITBW betriebenen Systeme sicherheitstechnisch durch die BITBW oder von ihr beauftrage Dritte überprüfen zu lassen. Hierzu gehören bspw. Schwachstellenscans und Penetrationstests. (A) - Der Bieter verpflichtet sich, relevante interne und externe Prüfungen die in einem Bezug zur Leistungserbringung stehen, der BITBW zur Kenntnis zu bringen. (A) - Der Bieter sichert zu, dass die BITBW oder ein von ihr beauftragter Dritter in relevante Prüf- und Auditberichte Einsicht erhält, soweit dies rechtlich möglich ist. (A) - Der Bieter verpflichtet sich ein Notfallmanagement nach einem national oder international anerkannten Standard in der jeweils aktuellen Fassung zu betreiben (bspw. BSI-Standard 200-4 oder ISO 22301). (A) - Der Bieter verpflichtet sich, eine angemessene Aufbauorganisation für das Notfallmanagement zu etablieren und zu betreiben sowie die notwendigen Schnittstellen und erforderlichen Kontaktpersonen mit der BITBW zu vereinbaren. (A) - Der Bieter verpflichtet sich gemeinsame Notfallübungen mit der BITBW durchzuführen. (A) Der Bieter verpflichtet sich, regelmäßige eigene Notfallübungen durchzuführen und relevante Ergebnisse der BITBW zur Kenntnis zu bringen. (A) - Weitere Anforderungen ergeben sich je Los aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).  Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.  Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Stuttgart, Stuttgart, Germany

Die Leistungen sind an den Standorten der AG oder den Standorten der BB innerhalb des Landes Baden-Württembergs zu erbringen. Hierzu geeignete Leistungen können in Absprache mit der AG auch remote erbracht werden. In einzelnen Sonderfällen kann der Leistungsort auch an Standorten außerhalb des Landes Baden-Württemberg liegen. In derartigen Fällen erfolgt eine Inkenntnissetzung des AN mit angemessenem Vorlauf., Stuttgart, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).  Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.  Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Stuttgart, Stuttgart, Germany

Die Leistungen sind an den Standorten der AG oder den Standorten der BB innerhalb des Landes Baden-Württembergs zu erbringen. Hierzu geeignete Leistungen können in Absprache mit der AG auch remote erbracht werden. In einzelnen Sonderfällen kann der Leistungsort auch an Standorten außerhalb des Landes Baden-Württemberg liegen. In derartigen Fällen erfolgt eine Inkenntnissetzung des AN mit angemessenem Vorlauf., Stuttgart, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).  Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.  Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Stuttgart, Stuttgart, Germany

Die Leistungen sind an den Standorten der AG oder den Standorten der BB innerhalb des Landes Baden-Württembergs zu erbringen. Hierzu geeignete Leistungen können in Absprache mit der AG auch remote erbracht werden. In einzelnen Sonderfällen kann der Leistungsort auch an Standorten außerhalb des Landes Baden-Württemberg liegen. In derartigen Fällen erfolgt eine Inkenntnissetzung des AN mit angemessenem Vorlauf., Stuttgart, Germany

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Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).  Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.  Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

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Die Leistungen sind an den Standorten der AG oder den Standorten der BB innerhalb des Landes Baden-Württembergs zu erbringen. Hierzu geeignete Leistungen können in Absprache mit der AG auch remote erbracht werden. In einzelnen Sonderfällen kann der Leistungsort auch an Standorten außerhalb des Landes Baden-Württemberg liegen. In derartigen Fällen erfolgt eine Inkenntnissetzung des AN mit angemessenem Vorlauf., Stuttgart, Germany

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20 May 2026, 00:00

Requested publication date

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20 May 2026, 10:01

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15 Jun 2026, 21:59

LOT-0004 Additional information request period

Deadline

15 Jun 2026, 21:59

LOT-0003 Additional information request period

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15 Jun 2026, 21:59

LOT-0001 Additional information request period

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15 Jun 2026, 21:59

LOT-0002 Additional information request period

Deadline

29 Jun 2026, 08:00

LOT-0002 Tender submission deadline period

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29 Jun 2026, 08:00

LOT-0001 Tender submission deadline period

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29 Jun 2026, 08:00

LOT-0004 Tender submission deadline period

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LOT-0003 Tender submission deadline period

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None recorded.

Contracting authorities1

Lots4

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No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.