Offenes Verfahren (EU-weit) Wartungs- und weitere Dienstleistungen an einer Brandmeldeanlage und elektroakustischen Meldeanlage, Bundessozialgericht in Kassel

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimevoek 052-26BIBundesanstalt für Immobilienaufgaben
1,600 days left
Estimated value
Deadline1,600 days left9 Dec 2030, 00:00
Competition00 participants
Lots11 lot

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Identifier
voek 052-26
Contract type
Deadline
9 Dec 2030, 00:00
CPV codes
50711000 - Repair and maintenance services of electrical building installations31625200 - Fire-alarm systems
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
18 May 2026, 10:52

Overview

Brandmeldeanlage (BMA) und Elektroakustische Anlage (ELA) Folgende Leistungen werden vereinbart: Begehung, Inspektion, Wartung, Meldertausch, Akkutausch, Instandsetzung (Bedarfsposition) und Besondere Leistungen --- Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden. --- Begehung Die Begehungen sind wie folgt vorzunehmen: - Periodisch entsprechend der jeweiligen GMA1 - vierteljährlich bei BMA/ELA Die Begehung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Inspektion Die Inspektionen sind durchzuführen: - 4 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 2 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Werden bei der Inspektion Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Alle Leistungen sind in einem Leistungsnachweis und dem Betriebsbuch entsprechend den VdS – Richtlinien zu dokumentieren. Wenn für den fehlerhaften Teil der BMA/SAA oder deren Einrichtungen und Geräte Instandsetzung vereinbart ist, hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.2 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten. --- Wartung Wartung der BMA/ELA und deren Einrichtungen und Geräten sind wie folgt durchzuführen: - 1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 3 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) --- kleine Instandsetzung (BMA/ELA) Die Leistungen sind durchzuführen: - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Reaktionszeiten: - innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden - innerhalb von 8 h nach Störungsmeldung durch die AG Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) sowie die entsprechenden Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen nach folgender Staffelung durch. Staffelung: Instandsetzungsmaßnahmen, pro Anlage und Wartung. Diese umfassen alle Kosten, so z. B. für die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung: Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 €, sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 – 100 € hat der AN ebenfalls mit der Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 – 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Wartung durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis dieser Ausschreibung zu schließen. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.

Bundessozialgericht, 34119 Kassel, DE731, Germany

1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur bis vom 21.04.2026 bis zum 29.04.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 17.04.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 07.05.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Brandmeldeanlage (BMA) und Elektroakustische Anlage (ELA) Folgende Leistungen werden vereinbart: Begehung, Inspektion, Wartung, Meldertausch, Akkutausch, Instandsetzung (Bedarfsposition) und Besondere Leistungen --- Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden. --- Begehung Die Begehungen sind wie folgt vorzunehmen: - Periodisch entsprechend der jeweiligen GMA1 - vierteljährlich bei BMA/ELA Die Begehung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Inspektion Die Inspektionen sind durchzuführen: - 4 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 2 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Werden bei der Inspektion Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Alle Leistungen sind in einem Leistungsnachweis und dem Betriebsbuch entsprechend den VdS – Richtlinien zu dokumentieren. Wenn für den fehlerhaften Teil der BMA/SAA oder deren Einrichtungen und Geräte Instandsetzung vereinbart ist, hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.2 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten. --- Wartung Wartung der BMA/ELA und deren Einrichtungen und Geräten sind wie folgt durchzuführen: - 1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 3 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) --- kleine Instandsetzung (BMA/ELA) Die Leistungen sind durchzuführen: - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Reaktionszeiten: - innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden - innerhalb von 8 h nach Störungsmeldung durch die AG Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) sowie die entsprechenden Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen nach folgender Staffelung durch. Staffelung: Instandsetzungsmaßnahmen, pro Anlage und Wartung. Diese umfassen alle Kosten, so z. B. für die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung: Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 €, sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 – 100 € hat der AN ebenfalls mit der Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 – 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Wartung durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis dieser Ausschreibung zu schließen. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.

Bundessozialgericht, 34119 Kassel, Kassel, DE731, Germany

#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-03) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.

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Timeline

18 May 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

18 May 2026, 10:52

Issued at

Publication

01 Jun 2026, 07:00

LOT-0000 Tender submission deadline period

Deadline

10 Dec 2026, 00:00

LOT-0000 - Procurement project planned period start

Milestone

09 Dec 2030, 00:00

LOT-0000 - Procurement project planned period end

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

BI

LEITWEG-ID 991-80032-33

deBonn, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.