Wechselladerfahrzeug (WLF) mit Abrollbehälter - Stützpunktfeuerwehr Hildburghausen

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimei-30/2-03-2026-0003LHLandratsamt Hildburghausen
311 days left
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Deadline311 days left1 Jun 2027, 00:00
Competition00 participants
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Identifier
i-30/2-03-2026-0003
Contract type
Deadline
1 Jun 2027, 00:00
CPV codes
34144210 - Firefighting vehicles34144213 - Fire engines44613000 - Large containers44613600 - Wheeled containers
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
13 May 2026, 04:45

Overview

Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit Abrollbehälter für die Stützpunktfeuerwehr Hildburghausen

Stützpunktfeuerwehr Hildburghausen, Hildburghausen, 98646, Hildburghausen, Germany

Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Hinsichtlich der benannten Ausschlussgründe haben Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblättern eigenerklärend das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der benannten Umstände anzugeben. In den Fällen des § 123 GWB wird regelmäßig vom Ausschluss des Bewerbers/Bieters auszugehen sein. Im Falle des § 124 GWB behält sich der Auftraggeber das Recht hierzu vor. Anderes kann gelten, wenn Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden können und diese vom Auftraggeber als ausreichend beurteilt werden. Im Übrigen finden die §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung (§ 42 VgV). Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.

Los 1 - Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau

Stützpunktfeuerwehr Hildburghausen, Hildburghausen, 98646, Hildburghausen, Germany

Nachfolgeklausel gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a GWB: Für den Fall, dass der/die Auftragnehmer/in vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern, die in dem Vergabe- bzw. Ausschreibungsverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgeben haben, in der Reihenfolge des Vergabe- bzw. Ausschreibungsergebnisses anzutragen, ohne das es hierfür der Durchführung eines nochmaligen (neuen) Vergabeverfahrens bedarf.

Los 2 - Abrollbehälter Logistik

Stützpunktfeuerwehr Hildburghausen, Hildburghausen, 98646, Hildburghausen, Germany

Nachfolgeklausel gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a GWB: Für den Fall, dass der/die Auftragnehmer/in vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern, die in dem Vergabe- bzw. Ausschreibungsverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgeben haben, in der Reihenfolge des Vergabe- bzw. Ausschreibungsergebnisses anzutragen, ohne das es hierfür der Durchführung eines nochmaligen (neuen) Vergabeverfahrens bedarf.

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Timeline

13 May 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

13 May 2026, 04:45

Issued at

Publication

03 Jun 2026, 08:00

LOT-0002 - Die Anwesenheit von Bietern bei Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. § 55 Abs. 2 VgV.

Milestone

03 Jun 2026, 08:00

LOT-0002 Tender submission deadline period

Deadline

03 Jun 2026, 08:00

LOT-0001 Tender submission deadline period

Deadline

03 Jun 2026, 08:00

LOT-0001 - Die Anwesenheit von Bietern bei Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. § 55 Abs. 2 VgV.

Milestone

30 Jun 2026, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period start

Milestone

30 Jun 2026, 00:00

LOT-0002 - Procurement project planned period start

Milestone

01 Jun 2027, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period end

Deadline

01 Jun 2027, 00:00

LOT-0002 - Procurement project planned period end

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

LH

LEITWEG-ID 16069000-0001-53

deHildburghausen, Germany
[email protected]

Lots2

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.