Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Schulpersonal Sachsen-Anhalt
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Key information
Overview
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß folgenden Vorschriften: - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - DGUV Vorschrift 2 - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - einschlägige Verordnungen (z. B. ArbMedVV, BetrSichV, GefStoffV)
Einsatzorte sind grundsätzlich die Schulstandorte. Darüber hinaus sind Einsatzzeiten im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Versorgungszentren möglich. Um landesweit eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten, sind Versorgungszentren des Auftragnehmers grundsätzlich in den im aktuell gültigen Landesentwicklungsplan 2010 ausgewiesenen Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums (Stadt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Landeshauptstadt Magdeburg, Hansestadt Stendal und Stadt Halberstadt) einzurichten. Die vollständige Funktionsfähigkeit der Versorgungszentren und die ordnungsgemäße Betreuung dort sind spätestens ab dem 1. November 2026 zu gewährleisten und nachzuweisen. Die Leistungen sind an allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt sowie in den Versorgungszentren zu erbringen. Die Einsatzorte sind für beide Lose identisch., anyw-cou, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DNMMKL5#
Los 1 umfasst sämtliche Aufgaben der betriebsärztlichen Betreuung inkl. Arbeitspsychologie und Prävention gemäß §§ 3 und 6 ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2, einschließlich: - Durchführung betriebsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, - Beratung und Betreuung im Mutterschutz (einschließlich der Schülerinnen, siehe Nr. 6.1.5), - Unterstützung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), - Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitspsychologie und Prävention, - Beratung zu psychischen Belastungen und Gefährdungsbeurteilungen, - Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. dem Auftragnehmer von Los 2 zu erbringen, um eine ganzheitliche Betreuung des Landespersonals sicherzustellen. Insbesondere bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, gemeinsamen Begehungen, Präventionsmaßnahmen und im Berichtswesen ist eine Abstimmung erforderlich. Die Schnittstellen werden im Rahmen der Gremienarbeit regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Vorzulegen ist ein Konzept zur betriebsärztlichen Betreuung unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung (mit Ausnahme betriebliche Gesundheitsförderung). Der Auftragnehmer stellt die betriebsärztliche Betreuung sicher, insbesondere: Pflichtaufgaben - Durchführung betriebsärztlicher Vorsorge gemäß ArbMedVV - Durchführung betriebsärztlicher Vorsorgeuntersuchungen gem. den Vorgaben der "DGUV Empfehlungen für betriebsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" - Beratung zu: o ergonomischen Arbeitsplätzen (Lehrerarbeitsplätze) o Bildschirmarbeit o Lärm: Durchführung von Nachhallmessungen (z. B. Klassenräume, Sporthallen) o Infektionsschutz (z. B. Masern, Grippe, Corona) o Hautschutzvorsorgen - Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen (medizinische Aspekte) - Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen - Beurteilung von Arbeitsfähigkeit - Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - beratend - Unterstützung des Arbeitgebers zur Erfüllung der sich aus Arbeitsschutzgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen ergebenden Pflichten als Arbeitgeber - Als Option ist auch ein Konzept für die Unterstützung beim BEM-Fallmanagement anzubieten. Angebotsvorsorge - Impfberatung und Organisation - Vorsorge bei besonderen Belastungen (z. B. Chemieunterricht) Besondere Anforderungen Schule - psychische Belastung Lehrkräfte - Stimm- und Sprechbelastung - Infektionsrisiken - Umgang mit inklusiven Settings und Besonderheiten an Förderschulen. Dieser Bereich umfasst die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Landesbediensteten an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt zum Teil auch die Mitwirkung bei deren Wiederherstellung durch die Betriebsärzte. Dazu ist eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse notwendig.
Einsatzorte sind grundsätzlich die Schulstandorte. Darüber hinaus sind Einsatzzeiten im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Versorgungszentren möglich. Um landesweit eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten, sind Versorgungszentren des Auftragnehmers grundsätzlich in den im aktuell gültigen Landesentwicklungsplan 2010 ausgewiesenen Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums (Stadt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Landeshauptstadt Magdeburg, Hansestadt Stendal und Stadt Halberstadt) einzurichten. Die vollständige Funktionsfähigkeit der Versorgungszentren und die ordnungsgemäße Betreuung dort sind spätestens ab dem 1. November 2026 zu gewährleisten und nachzuweisen. Die Leistungen sind an allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt sowie in den Versorgungszentren zu erbringen. Die Einsatzorte sind für beide Lose identisch., anyw-cou, Germany
Los 2 umfasst sämtliche Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß §§ 6 und 11 ASiG sowie der DGUV Vorschrift 2, einschließlich: - Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen, - Durchführung von Begehungen und Unterweisungen, - Beratung zu Maßnahmen des technischen Arbeitsschutzes, - Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben, - Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes. Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. dem Auftragnehmer von Los 1 zu erbringen, um eine ganzheitliche Betreuung des Landespersonals sicherzustellen. Insbesondere bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, gemeinsamen Begehungen, Präventionsmaßnahmen und im Berichtswesen ist eine Abstimmung erforderlich. Die Schnittstellen werden im Rahmen der Gremienarbeit regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Einsatzorte sind grundsätzlich die Schulstandorte. Darüber hinaus sind Einsatzzeiten im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Versorgungszentren möglich. Um landesweit eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten, sind Versorgungszentren des Auftragnehmers grundsätzlich in den im aktuell gültigen Landesentwicklungsplan 2010 ausgewiesenen Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums (Stadt Dessau-Roßlau, Stadt Halle (Saale), Landeshauptstadt Magdeburg, Hansestadt Stendal und Stadt Halberstadt) einzurichten. Die vollständige Funktionsfähigkeit der Versorgungszentren und die ordnungsgemäße Betreuung dort sind spätestens ab dem 1. November 2026 zu gewährleisten und nachzuweisen. Die Leistungen sind an allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt sowie in den Versorgungszentren zu erbringen. Die Einsatzorte sind für beide Lose identisch., anyw-cou, Germany