Beförderung von Schülern zum Gymnasium Oberhaching, zur Realschule Deisenhofen und zur Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen
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Key information
Overview
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schülern des Gymnasiums Oberhaching (Kastanienallee 20, 82041 Oberhaching), der Realschule Deisenhofen (Ödenpullacher Straße 27, 82041 Oberhaching) und der Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen (Köglweg 102, 82024 Taufkirchen) morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den übrigen Haltepunkten. Bei den benannten Schulen handelt es sich jeweils um weiterführende Schulen. ----- Los 1 - Gymnasium Oberhaching und Realschule Deisenhofen - Orte/Gemeinden: Straßlach-Dingharting (Gemeindeteil: Holzhausen) und Oberhaching (Gemeindeteile: Jettenhausen, Kreuzpullach, Ödenpullach); Los 2 - Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen - Ort/Gemeinde: Oberhaching (Gemeindeteile: Kreuzpullach, Ödenpullach)
Die Haltepunkte befinden sich in unterschiedlichen Gemeinden bzw. Gemeindeteilen im Landkreis München. Eine Übersicht der Haltepunkte ist jeweils den untenstehenden Losangaben dieser Bekanntmachung zu entnehmen. , München, Germany
Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs. 2 VgV die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen. - - - - - Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (Eigenerklärung gemäß Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben. - - - - - Bei Bietern außerhalb Deutschlands sind die geforderten Unterlagen/Bescheinigungen in vergleichbarer Form vorzulegen, so dies in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, nach den Rechtsvorschriften vorgesehen ist. - - - - Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Bei Beteiligung einer Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterschriebene Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen. Die bisher genannten Darstellungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens bis 02.06.2026, 24.00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Die Bindefrist wurde auf den 27.07.2026 festgelegt.
Der Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los dreizehn (13) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Schüler des Loses 1 stammen aus den folgenden Gemeinden bzw. Gemeindeteilen: 82064 Straßlach-Dingharting (Gemeindeteil: Holzhausen), 82064 Oberhaching (Gemeindeteil: Jettenhausen), 82041 Oberhaching (Gemeindeteile: Kreuzpullach und Ödenpullach), München, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Auftragnehmer hat die Schüler an allen Beförderungstagen morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und mittags, sowie nachmittags von der Schule zurück zu den Haltepunkten zu befördern. Als Beförderungstage gelten für die Morgen- und Mittagsfahrten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Für die Nachmittagsfahrten (Zusatzfahrten) gelten als Beförderungstage alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los drei (3) Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Schüler des Loses 2 stammen aus der folgenden Gemeinde bzw. Gemeindeteilen: 82041 Oberhaching (Gemeindeteile: Kreuzpullach und Ödenpullach), München, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#