Niederrhein-Münsterland-Netz, Teilnetz 1
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Key information
Overview
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 10 (Düsseldorf - Kleve) und RB 37 (Neuss - Geldern). Die Betriebsaufnahme erfolgt für die Linie RE 10 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 und für die Linie RB 37 zum Fahrplanwechsel im Juni 2029. Der Betrieb endet für alle Linien zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 2,7 Mio. ZugKm p.a. nach Betriebsaufnahme aller Linien.
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCDGJX# 1) Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2026 eine Strukturreform über die Aufgabenträgerschaft im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beschlossen. Nach dieser Gesetzesänderung wird die Aufgabenträgerschaft für den SPNV von den bisherigen drei Aufgabenträgern zum 01.01.2027 auf eine landesweite Anstalt öffentlichen Rechts gemäß § 6 ÖPNVG NRW übertragen. Die Zuschlagserteilung erfolgt sodann durch diese neu gegründete landesweite Anstalt und wird mit der Zuschlagserteilung Auftraggeber für den Verkehrsvertrag. 2) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 3) Der Aufgabenträger behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen. 4) Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht ausschließlich die Vergabeplattform zur Verfügung. 5) Wir weisen darauf hin, dass, neben dem Aufgabenträger, zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen, Teilnahmeanträge, Optimierungsvorschläge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden können. Diese Dritten sind jedoch von dem Aufgabenträger zur Geheimhaltung verpflichtet worden. 6) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist. Weiterhin ist zu erklären, dass jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder sind mit vollständigen Adressenangaben zu nennen. Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die von dem Aufgabenträger geforderten Nachweise/Erklärungen zur Eignung zur Berufsausführung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von jedem einzelnen Beteiligten der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann von der Bewerbergemeinschaft gesamt nachgewiesen werden. Ein Identitätswechsel in der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. 7) Eine Einschränkung des Bieterkreises ist im Verlaufe des Vergabeverfahrens nicht vorgesehen.