Nicht offener einphasiger freiraumplanerisch-städtebaulicher Realisierungswettbewerb
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Key information
Overview
Nicht offener einphasiger freiraumplanerisch-städtebaulicher Realisierungswettbewerb "Umgestaltung Innenstadt von Burloer Straße bis Rathausplatz" in Rhede, nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, zur Vergabe von Leistungen des städtebaulichen Entwurfs gemäß AHO Nr 42 (Honorarzone III) Leistungsphasen 1-3 sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 (Honorarzone IV § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5, nebst weiteren für die Umsetzung erforderlichen Fachplanungen, wie zum Beispiel Beleuchtung. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5MZ57# Fachpreisgericht: Prof.in Ulrike Beuter - Landschaftsarchitektin, Dortmund; Ina Bimberg - Landschaftsarchitektin, Iserlohn; Heiner Farwick - Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Dirk Junker, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Osnabrück; Carsten Lang - Stadtplaner, Coesfeld; Sachpreisgericht: Jürgen Bernsmann - Bürgermeister Stadt Rhede, Christoph Terwiel - Fachbereichsleitung Bau und Ordnung, Stadt Rhede; Vorsitzende*r Ausschuss Stadtentwicklung, Planung und Umwelt, Stadt Rhede; Vorsitzende*r Ausschuss Ordnung, Verkehr und Wirtschaft, Stadt Rhede (Die beiden vorgenannten Personen stehen erst nach der konstituierenden Ratssitzung Anfang November fest.) _________________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 117.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 50% der Wettbewerbssumme (58.500 Euro) wird auf die Anzahl der Teilnehmenden verteilt als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet, bei 12 Teilnehmenden = 4.875 Euro je Teilnehmende; die anderen 50% werden wie folgt als Preise ausgeschüttet: 1. Preis: 23.400 Euro; 2. Preis: 17.550 Euro; 3. Preis: 11.700 Euro; 1 Anerkennung: 5.850 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. ______________________________________________________________________ Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): _______________________________________________________________________ - Städtebauliche Qualität - Freiraumplanerische Qualität - Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit _______________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den Gewinner/die Gewinnerin. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerbenden sind verpflichtet, sich auf der Vergabeplattform über eingegangene Fragen und deren Beantwortung zu informieren. Fragen müssen bis spätestens 07.11.2025, 23:59 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder Anfragen per Mail werden nicht beantwortet. _________________________________________________________________ Terminschiene: Bewerbungsschluss: 17.11.2025 - 10:00 Uhr; Auslosung: 02.12.2025, Versand der Auslobungsunterlagen: 16.12.2025; Einführungskolloquium: 15.01.2025; Abgabe der Planunterlagen: 19.03.2026; Preisgerichtssitzung: 21.05.2025
01 Jan 2000, 00:00
Award decision
Award decision
02 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
03 Jun 2026, 09:50
Dispatch date
Milestone
03 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
None recorded.