Neugründung einer Stadtteilschule mit Neubau, Sanierung und Umbau auf einer Liegenschaft mit bestehender Grundschule am Standort Kupferredder 12 in Hamburg - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, Anlagegruppen 1-8

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimesbh vgv vv 069-26 mrSHSBH | Schulbau Hamburg
Estimated value€5,432,000
DeadlineExpired2 Jul 2026, 12:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
2 Jul 2026, 12:00
CPV codes
71315000 - Building services
Status
Unknown
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€5,432,000
Publication date
16 Jun 2026, 11:42

Overview

SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit Zu- und Ersatzbau am Standort Kupferredder 12 in 22399 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.

An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit Zu- und Ersatzbau am Standort Kupferredder 12 in 22399 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.

An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany

Die Schule Am Walde wurde 1931 als Gemeindeschule für Wohldorf und Ohlstedt gegründet. Nach den zahlreichen Veränderungen in der Schulentwicklung wird die Schule seit 2011 als Grundschule geführt. Das Schulgrundstück mit schützenswertem Baumbestand grenzt nördlich an das Naturschutzgebiet Woldorfer Wald und stellt einen Lebensraum für verschiedene Fledermausarten dar. Der Schulstandort umfasst 4 Schulgebäude: das unter Denkmal stehende Schulgebäude (Geb. 01) sowie drei Pavillons (Geb. 05-07) und eine Sporthalle (Geb. 02). Auf dem Schulgrundstück wird eine neue 3-zügige Stadtteilschule gegründet. Für die Realisierung werden 3 Pavillons mit 1.305 m² abgerissen und die Flächen in einem von beiden Schulen genutzten Neubau mit 8.533 m² ersatzgebaut. Das Gebäude 01 Schulgebäude mit 3.263 m² soll saniert und zukünftig von beiden Schulen genutzt werden. Die Phase 0 wurde 2025 durch das Büro Creating Communication aus Hamburg und Planerkollektiv begleitet. Die Ergebnisse werden den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung erfolgt bauabschnittsweise im laufenden Schulbetrieb. Für die Zwischenzustände sind Interimsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs innerhalb des Gesamtbudgets zu planen. Die Fertigstellung des Neubaus ist im April 2031 geplant. Im Anschluss folgen die Sanierung und Umbau vom Gebäude 01 sowie die Außenanlagen (rd. 17.500 m²). Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebes sind möglichst gering zu halten, ebenso die Interimsmaßnahmen. Eine integrierte Betrachtung von schulischen und wirtschaftlichen Aspekten ist erforderlich. Die Gesamtfertigstellung ist im Jahr 2033 geplant. Es ist vorgesehen, ein gesamtheitliches Planungskonzept für alle Teilprojekte bis LP 2 umzusetzen, danach je Gebäude und Bauabschnitt unter Berücksichtigung des Gesamtterminplans. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Der Neubau wird nach DGNB/QNG zertifiziert. Beim Neubau ist GEG40-BEG NWG und bei Sanierung Effizienzgebäude Denkmal zu erreichen. Beantragung von Fördermitteln (z.B. KFW: KfN / Effizienzgebäude Denkmal, Klimaplanmittel u. ä.) ist beabsichtigt. Die BIM-Methode ist beim Neubau anzuwenden. Die Vertreter beider Schulen sind in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Für die Umsetzung vom Neubau ist ein Budget von € 24,5 Mio. brutto und für die Sanierung mit Umbau ein Budget i.H. von € 3,5 Mio. brutto vorgesehen. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 300 und 400. Die Planung ist dem Kostenrahmen anzupassen. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: • Leistungsphasen (LP) 1 bis 2 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI in den Anlagengruppen 1-8 sowie technische Anlagen in Außenanlagen • Optionale Leistungen durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen: o LP 3-9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI in den Anlagengruppen 1-8 sowie technische Anlagen in Außenanlagen o LP 3-9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI in den Anlagengruppen 1-8 sowie technische Anlagen in Außenanlagen (für etwaige Interims-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand als Einzelvergaben) • Besondere Leistungen in allen LP Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI (vgl. besondere Leistung HOAI Anlage 15) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG: o Entwicklung eines gewerke- und standortübergreifenden Versorgungskonzeptes einschl. Variantenbetrachtung o Mitwirkung bei Zertifizierungs- und Förderprogrammanforderungen o vertiefte Kostenermittlung in LP 2-3 o modelbasiertes Mängelmanagement o Besondere Leistungen bei GU-Vergabe (Neubau): Aufstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Aufstellen von Leitdetails, Prüfen und Werten von eingegangenen GU-Angeboten, Prüfen der vom GU erstellten Ausführungsplanung, Ausführungscontrolling o Bestandsaufnahme und Entwickeln wirtschaftlicher Maßnahmenpakete für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Bestand o Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen Vertreter aus behördlichem Kontext werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung eingereichten zwei besten Referenzprojekte im Bereich Neubau und dem besten Referenzprojekt im Bereich Sanierung welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2019) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe, vergleichbare Bauaufgabe, vergleichbares Leistungsbild und vergleichbare angestrebte Qualität. Insgesamt werden maximal drei Referenzen in die Bewertung einbezogen. Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 43 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV durch ein unabhängiges Gremium unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Contracting authorities1

Lots1

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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