Neubau Schulcampus Weißwasser - Nicht offener, 1-phasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen
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Neubau Schulcampus Weißwasser - Nicht offener, 1-phasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen
Stimmberechtigte Fachpreisrichter: Dorit Baumeister, Architektin, Große Kreisstadt Weißwasser, Referatsleiterin Bau und Stadtplanung; Prof. Walter Miller, Freier Architekt, Miller Architektur Dresden; Katrin Müldener, Freie Architektin, Freie Architektin und Stadtplanerin Zittau; Ulrike Neumann, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, neuland – Landschafts- und Freiraumplanung, Regionalmanagement, Oppach; ständig anwesende, stellvertretende Fachpreisrichter: Kirsten Hertzberg, Freie Architektin, Hertzberg Weber Architekten Potsdam; Linda Matschulla, Freie Architektin, architektur hauptmann matschulla, Zittau; Christine Tenne, Landschaftsarchitektin, Landschaftsarchitektur, Kamenz; stimmberechtigte Sachpreisrichter: Thomas Gampe, 1. Beigeordneter Landkreis Görlitz; Denise Kieschnick, Landkreis Görlitz, Amtsleiterin Schul- und Sportamt; Torsten Steinert, Landkreis Görlitz, Amtsleiter Amt für Hoch- und Tiefbau; ständig anwesende, stellvertretende Sachpreisrichter: Mike Brill, Landkreis Görlitz, Schulleitung Landau Gymnasium, Bernd Hofmann, Landkreis Görlitz, Schul- und Sportamt, SGL Äußerer Schulbetrieb/Sport; Beate Mickel, Landkreis Görlitz, Schulleitung Astrid-Lindgren-Schule; sachverständige Berater ohne Stimmrecht: Antje Klose, Landkreis Görlitz, Dezernat 3, Dezernentin; Andreas Röntsch, Landkreis Görlitz, Amt für Hoch- und Tiefbau, SGL Hochbau; Michael Zymek, Landkreis Görlitz, Amt für Hoch- und Tiefbau, SB Gebäudeenergietechnik; Gesetzte Teilnehmer sind AIP Architektur Ingenieur PartG mbB, Görlitz in ARGE mit AJP Architekten Johannsen und Partner mbB, Hamburg und SEK Architektinnen, Berlin und RDS Partner - Rauh Damm Stiller Partner Planungsgesellschaft mbH, Architekten BDA, Hattingen. 1.) Sämtliche VERGABEUNTERLAGEN werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform https://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen, Änderungen von Vergabeunterlagen und sonstige Informationen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Als registrierter Teilnehmer erhalten Sie von https://www.sachsen-vergabe.de eine E-Mail-Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen wurden, kann diese Benachrichtigung nicht erfolgen und der Wirtschaftsteilnehmer muss sich selbstständig bei www.nnnxxx.de über Änderungen/ Ergänzungen der Vergabeunterlagen innerhalb der Abgabefrist informierenTeilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.; 2.) RÜCKFRAGEN an die Vergabestelle sind über die Nachrichtenfunktion der Plattform (https://www.sachsen-vergabe.de) zu stellen und werden hierüber von der Vergabestelle entsprechend beantwortet.; 3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden und um weitere geforderten Unterlagen zu ergänzen. Zur Abgabe des TEILNAHMEANTRAGes sind die geforderten Unterlagen des Teilnahmeantrages (ausgefüllter Bewerbungsbogen und Anlagen) vom Bewerber auf die Plattform hochzuladen und hierüber einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Nachweisen, die nicht auf Deutsch verfasst sind, ist zusätzlich eine Übersetzung ins Deutsche beizulegen.; 4.) Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV 2016 vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.; 5.) BEWERBUNGSGEMEINSCHAFTEN / UNTERAUFTRAGNEHMER / EIGNUNGSLEIHE: Die erforderliche Zusammenstellung des Bewerbungsbogens bei Bewerbungsgemeinschaften (BG) oder Einsatz von Unterauftragnehmern (UAN) / Eignungsleihe ist im Bewerbungsbogen beschrieben. Die im Bewerbungsbogen benannten Eignungskriterien sind durch jedes sich beteiligende Unternehmen zu erfüllen. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen, im Auftragsfall muss innerhalb der jeweiligen Fachlose eine gesamtschuldnerische Haftung gewährleistet werden. Hierzu ist die Erklärung der Bewerbergemeinschafts (siehe Formblatt Bewerbungsbogen) abzugeben.; 6.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) lädt das vertretungsberechtigte Mitglied der BG die als Teilnahmeantrag geforderten Unterlagen für alle Mitglieder auf die Vergabeplattform hoch. Die gestellten Anforderungen an die berufliche Befähigung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.; 7.) MEHRFACHBEWERBUNG: Die Mehrfachbewerbung ist wegen der damit verbundenen drohenden Gefahr der Verletzung des Geheimwettbewerbs unzulässig und führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung ist auch dann gegeben, wenn Teilnahmeanträge oder Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros oder Mehrfachbeteiligung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) und von Nachauftragnehmern erfolgen. Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bzw. der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweist, dass trotz der Mehrfachbewerbung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.; 8.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 9.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.