Neubau Nachklärbecken Kläranlage Hillscheid - Los 01
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Key information
Overview
Der Nachklärbeckenräumer auf der KA Hillscheid ist aufgrund der bisherigen Nutzungsdauer sowie ungünstiger Einbaubedingungen der Rücklaufschlammführung erneuerungsbedürftig. Weiterhin muss das Becken für einen dauerhaften Weiterbetrieb betontechnisch saniert werden. Hierzu wurden Ende April 2025 Vor-Ort-Untersuchungen zur betontechnologischen Bauwerksbeurteilung durchgeführt. Im Ergebnis darf davon ausgegangen werden, dass das Bauwerk in einem erhaltungswürdigen Zustand ist, wofür jedoch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Neben der Sanierung des bestehenden wurde auch der Bau eines neuen Nachklärbeckens auf der Fläche des bestehenden Schönungsteichs untersucht und technisch-wirtschaftlich bewertet. Auf Basis einer Wirtschaftlichkeits- und der Nutzwertanalyse wurde dem Neubau eines Nachklärbeckens unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit und Zukunftsfähigkeit eine Vorteilhaftigkeit eingeräumt. Der Autraggeber hat bereits eine Bestandsanalyse erarbeiten lassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden den Bietern in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme im Frühjahr 2028 zu beginnen.
Hillscheid, Westerwaldkreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVM2M7# 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber/Bieter verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bewerber/Bieter auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bewerber/Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Verhandlungsgespräch und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des /Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform verschlüsselt über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. --- 7.) Ausländische Bewerber/Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. --- 10.) Die Vergabestelle macht ausdrücklich von der Regelung des § 48 Abs. 2 S. 4 VgV Gebrauch und weicht von einem gestuften Nachweisverfahren ab. Die bereits mit dem Angebot/Teilnahmeantrag vorzulegenden Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der Eigenerklärungen sind in dieser Bekanntmachung und auch in den Vergabeunterlagen abschließend aufgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI, Leistungsphasen 1-9) und die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9). Neben den Grundleistungen nach HOAI ist die Vergabe Besonderer Leistungen ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem den Vergabeunterlagen beigefügten Ingenieurvertrag. Die Besonderen Leistungen sind in der Anlage 2 des Ingenieurvertrags beschrieben und aufgelistet. --- Der Auftraggeber hat eine stufenweise Vergabe dieser Leistungen vorgesehen: In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanung sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 für die jeweiligen Objekt- und Fachplanung sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
Hillscheid, Westerwaldkreis, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#