Neubau Gemeindehaus Münsingen - BKP 273/ 281.8
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Key information
Overview
Die beiliegende Submission umfasst die kompletten Ausführungsarbeiten gemäss Beschrieb.
3110 Münsingen BE Bahnhofplatz 7
2027-02-15 bis 2028-12-31
2028-03-06 bis 2028-09-29
Nein
Nein
Nein
Nein
gemäss Unterlagen Zuschlagskriterien gemäss Dokument B1_KBOB_Teil A_Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen unter Ziffer 2.10
Eignungskriterien gemäss Dokument B1_KBOB_Teil A_Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen unter Ziffer 3.7
BKP 273 Schreinerarbeiten BKP 281.7 Bodenbeläge aus Holz BKP 282.5 Wandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen NPK 624 Allgemeine Schreinerarbeiten NPK 665 Doppel- und Verbunddoppelböden OAG 1.3.7 Büro- und Verwaltungsgebäude
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
Gemäss Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrages der KBOB
Sämtliche Eignungskriterien sind durch die Anbieterin selbst zu erfüllen und können nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen. Sämtliche Subunternehmer sind im technischen Bericht (Formular 7, Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) sowie bei den Angaben zur Anbieterin (Formular 2, Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) zu nennen inkl. Umschreibung ihrer Funktion im Projekt. Nachträglich beizuziehende Subunternehmungen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Beschaffungsstelle, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 7 IVöBV Anhang 1, zu melden. Der nachträgliche Beizug von Subunternehmungen bedarf einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist von der Anbieterin zu erbringen und die Beteiligten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) aufzuführen. Sub-Subunternehmungen sind nicht zugelassen.
Generelle Teilnahmebedingungen gemäss Dokument B1_KBOB_Teil A_Bestimmungen zum Vergabeverfahren für Werkleistungen unter Kapitel 3 + 4
Diese Ausschreibung kann mit Beschwerde innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatt-halteramt Bern-Mittelland angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen