Neubau Förderschule Radebeul, Los 46 Bauwärme
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Neubau Förderschule Radebeul, Los 46 Bauwärme
Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des Eignungsleihgebers erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern II. 1.1; III 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III 1.3 (hier: Eigenerklärung zu Mitarbeitern) sind für Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner verfügt. Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne das diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur zwischen dem Bewerber und den anderen bestehenden Verbindungen in der sogenannten "Eignungsleihe". Hierfür muss der Bieter die "Verpflichtungserklärung für die Eignungsleihe nach § 47 VgV" ausfüllen lassen und einreichen. Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer Bietergemeinschaft ist die "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" einzureichen. Hiernach muss erklärt werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall zusammenschließen, für deren Verbindlichkeiten alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall, die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 5 Kalendertage bevor Angebotsabgabefrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten (FAQ Katalog) werden allen Bietern bekannt gegeben mittels Nachsendung (hier: neue Version der Vergabeunterlagen!). Diese Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.