Neubau eines typisierten Feuerwehrhauses in Esperde mit der Option von drei weiteren baugleichen Feuerwehren an verschiedenen Standorten - Generalplanung
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Key information
Overview
Die Gemeinde Emmerthal plant im Ortsteil Esperde den Neubau eines Feuerwehrhauses. Die Feuerwehren mit Grundausstattung Esperde und Brockensen, aus der Gemeinde Emmerthal, sollen einen gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erhalten, um die vorgeschriebenen Richtlinien einzuhalten und den laufenden Betrieb einer Feuerwehr, mit der Wahrnehmung all ihrer Aufgaben, aufrecht zu erhalten. Auf Grund der örtlichen und personellen Begebenheiten werden die Feuerwehren Esperde und Brockensen ein gemeinsames Feuerwehrhaus erhalten. Die NUF liegt bei ca. 650 m². Die Gemeinde Emmerthal behält sich die stufenweise Beauftragung weiterer, im Wesentlichen gleichartiger Feuerwehrhäuser an bis zu max. drei weiteren Standorten als Optionen vor. Die weiteren Feuerwehrhäuser sollen im Wesentlichen baugleich ausgeführt werden. Die Folgeprojekte sollen im Wesentlichen dem funktionalen, technischen und gestalterischen Konzept des Referenzprojekts "Feuerwehr Esperde" entsprechen. Das Raumprogramm wie auch der Leistungsumfang dieser Optionen bleibt mit dem Raumprogrammund dem Leistungsumfang des Hauptauftrags identisch. Es sind lediglich geringfügige standortbezogene Anpassungen, insbesondere hinsichtlich Erschließung, Medienanbindung und Außenanlagen, zu erwarten.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VMJMR# Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Die konkrete Zahl der einzuladenden Bewerber wird innerhalb der bekannt gemachten Spanne unter Berücksichtigung des Auftragsumfangs und der Gewährleistung eines ausreichenden Wettbewerbs festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost. Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Bewerberbogen eindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung.