Neubau eines Pflegeheims und Sanierung/Umbau des Bestandspflegeheims zu Studenten-/ Mitarbeiterwohnen - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§49 ff. HOAI
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Overview
Neubau eines Pflegeheims und Sanierung/Umbau des Bestandspflegeheims zu Studenten-/ Mitarbeiterwohnen - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§49 ff. HOAI Das Kreszentia-Stift ist ein traditionsreiches Wohnstift und Pflegeheim in der Münchner Innenstadt und dient seit 1859 der Betreuung und Pflege älterer Menschen in unterschiedlichen Lebens- und Pflegesituationen. Die bestehende Anlage umfasst mehrere Gebäudeteile unterschiedlichen Alters und weist sowohl vollstationäre Pflegebereiche als auch Angebote des barrierefreien Wohnens sowie ergänzende Nutzungen auf. Die baulichen Strukturen entsprechen in weiten Teilen nicht mehr den heutigen und künftig zu erwartenden Anforderungen an ein modernes Pflege-, Betreuungs- und Wohnkonzept. Insbesondere die Grundrisse, Zimmergrößen, Erschließungswege, technischen Anlagen sowie die energetische und brandschutztechnische Ausstattung erfüllen die aktuellen funktionalen, pflegerischen und rechtlichen Standards nur eingeschränkt. Zudem bestehen erhebliche Einschränkungen hinsichtlich Barrierefreiheit, Wirtschaftlichkeit des Betriebs sowie der langfristigen Anpassungsfähigkeit an sich wandelnde Pflegekonzepte. Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Varianten zur Weiterentwicklung des Standorts untersucht. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass der Neubau des Pflegeheims die zentrale Projektmaßnahme darstellt. Ziel ist die Umsetzung eines zukunftsfähigen Pflege-Betreuungs- und Wohnkonzepts mit insgesamt rund 150 vollstationären Pflegeplätzen, organisiert in überschaubaren Wohngruppen. Die Bestandsgebäude (Haus 2 und Haus 3) sollen einer neuen Nutzung zugeführt und entsprechend baulich angepasst werden. Vorgesehen ist hier insbesondere die Schaffung von Wohnraum für Mitarbeiter und Studenten sowie ggf. eine Kindertagesstätte. Die Planung umfasst neben Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen auch die Neuordnung der inneren und äußeren Erschließung, die funktionale Verknüpfung der Gebäudeteile sowie die Gestaltung und Nutzung der Freianlagen als Aufenthalts-, Erholungs- und Begegnungsräume für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher. Zudem ist Öffnung des Stifts ins Quartier geplant. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen zu beauftragen: Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LP 1-6 Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 gemäß HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Isartalstraße 6, München, 80469, München, Germany
Neubau eines Pflegeheims und Sanierung/Umbau des Bestandspflegeheims zu Studenten-/ Mitarbeiterwohnen - Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß §§49 ff. HOAI Das Kreszentia-Stift ist ein traditionsreiches Wohnstift und Pflegeheim in der Münchner Innenstadt und dient seit 1859 der Betreuung und Pflege älterer Menschen in unterschiedlichen Lebens- und Pflegesituationen. Die bestehende Anlage umfasst mehrere Gebäudeteile unterschiedlichen Alters und weist sowohl vollstationäre Pflegebereiche als auch Angebote des barrierefreien Wohnens sowie ergänzende Nutzungen auf. Die baulichen Strukturen entsprechen in weiten Teilen nicht mehr den heutigen und künftig zu erwartenden Anforderungen an ein modernes Pflege-, Betreuungs- und Wohnkonzept. Insbesondere die Grundrisse, Zimmergrößen, Erschließungswege, technischen Anlagen sowie die energetische und brandschutztechnische Ausstattung erfüllen die aktuellen funktionalen, pflegerischen und rechtlichen Standards nur eingeschränkt. Zudem bestehen erhebliche Einschränkungen hinsichtlich Barrierefreiheit, Wirtschaftlichkeit des Betriebs sowie der langfristigen Anpassungsfähigkeit an sich wandelnde Pflegekonzepte. Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Varianten zur Weiterentwicklung des Standorts untersucht. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass der Neubau des Pflegeheims die zentrale Projektmaßnahme darstellt. Ziel ist die Umsetzung eines zukunftsfähigen Pflege-Betreuungs- und Wohnkonzepts mit insgesamt rund 150 vollstationären Pflegeplätzen, organisiert in überschaubaren Wohngruppen. Die Bestandsgebäude (Haus 2 und Haus 3) sollen einer neuen Nutzung zugeführt und entsprechend baulich angepasst werden. Vorgesehen ist hier insbesondere die Schaffung von Wohnraum für Mitarbeiter und Studenten sowie ggf. eine Kindertagesstätte. Die Planung umfasst neben Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen auch die Neuordnung der inneren und äußeren Erschließung, die funktionale Verknüpfung der Gebäudeteile sowie die Gestaltung und Nutzung der Freianlagen als Aufenthalts-, Erholungs- und Begegnungsräume für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher. Zudem ist Öffnung des Stifts ins Quartier geplant. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen zu beauftragen: Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, LP 1-6 Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 gemäß HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:startup# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Gesamtmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.