Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg – Leistungen der Wirtschaftsprüfung
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Key information
Overview
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.
An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.
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STS und Gymnasium am Standort Turnierstieg sind neu anzuordnen und auszugestalten. Hierfür sind Abrisse und Zubauten sowie eine Interimsunterbringung zu realisieren. Dabei sind, wo möglich und pädagogisch gewünscht, Synergien zu schöpfen. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und wurde bis 2023 ausschließlich vom Gymnasium genutzt. Die Gebäudesubstanz am Standort stammt weitgehend aus den 70er Jahren; lediglich an wenigen Stellen wurden umfassenden Sanierungen vorgenommen. Im Keller eines der Bestandsgebäude befindet sich ein funktionsfähiger Schutzraum. Die Technik in den Bestandsgebäuden ist veraltet und teilweise außer Funktion gesetzt. An mehreren Stellen besteht der Verdacht auf Kontaminierung durch Asbest. Die Stadtteilschule Osterbek wurde kurzfristig im Sommer 2024 im bestehenden Flächenüberhang eines Bestandsgebäudes untergebracht. In einem ersten Bauabschnittsoll für die Stadtteilschule ein neues Gebäude errichtet werden, um kurzfristige Bedarfe abfedern zu können. Mittelfristig soll der Gebäudebestand den Erfordernissen eines 4(5) -zügigen Gymnasiums und einer ebenso großen Stadtteilschule angepasst bzw. mit Neubauten ergänzt werden. Dabei sollen auch gemeinschaftlich genutzten Räume (Mensa, Foyer, Pausenhalle) aufgebaut werden. Das genaue Gebäudekonzept, vor allem der Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz wir zurzeit im Rahmen des Mieter - Vermieter Models verhandelt. Für beide Schulen sind pädagogische Konzepte entwickelt. Auf Grundlage dieser Konzepte wurde durch das „Tandem“ Vera Bacchi und Anke Weber eine Phase Null durchgeführt: Im März 2024 wurde dieser Planungsschritt abgeschlossen und wurde und ein differenziertes Raumprogramm für zwei unabhängige pädagogische Einheiten mit synergetischen Schnittstellen vorgelegt. Am Standort soll nun dieses Raumprogramm als Basis für die Entwicklung einer Doppelschule dienen. Die Ergebnisse der Phase Null können der Anlage 04 entnommen werden. Die Zielzügigkeit hängt stark von der Entwicklung der auflaufenden Stadtteilschule ab; und könnte während des Projektverlaufes auch für beide Schulen asymmetrisch entwickeln. Zur Klärung der städtebaulichen Strukturierung des Standortes wird zeitlich parallel eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung mit drei beteiligten Unternehmen durchgeführt, in der auch die Anforderungen aus dem Prozess der Phase Null integriert werden. Die SBH wird Projekt wird mittels „Integrierter Projektabwicklung“ (IPA) im Rahmen eines Modellprojektes realisieren. In diesem Zusammenhang werden hier die Leistungen der „Wirtschaftsprüfung“ ausgeschrieben. Ein IPA-Coach beratend bei der Auswahl der Allianzpartner mitwirken. Das Projektbudget umfasst rd. 45.000.000 Euro (netto) für die Kostengruppen 300 bis 400. Die Baufertigstellung und Übergabe an den Nutzer ist derzeit für das 3. Quartal 2028 vorgesehen. Die zu vergebenden Leistungen der Wirtschaftsprüfung bestehen aus: • Stufe 1: Leistung bis zum Allianzstart Optional • Stufe 2: Workshop und Erstprüfungen • Stufe 3: Turnusmäßige und anlassbezogene Nachprüfungen • Stufe 4: Abschlussbericht Mit den Vergabeunterlagen werden ein Entwurf des Leistungsbildes sowie eine Projektbeschreibung bereitgestellt. Das Leistungsbild wird mit der Aufforderung zur Angebotsphase ggf. angepasst und konkretisiert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Eine rein informativ bereitgestellte Übersicht des Partnerzuschnitts/ der Leistungspakete der Allianzpartner kann der Seite 14 der Anlage „Eckpunktepapier“ entnommen werden. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Wirtschaftsprüfung eingereichten und in der Anlage „Referenzbogen“ eingetragenen Referenzprojekte. Für jedes in dem Referenzbogen angegebene Referenzprojekt gilt, dass die jeweils angegebene Leistung innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 01.01.2020) abgeschlossen sein muss. Der Beginn der Leistungen darf vor dem o.a. Stichtag liegen. Die angegebenen Referenzprojekte werden an Hand der Hauptkriterien: Vergleichbares Leistungsbild bewertet. Innerhalb des Hauptkriteriums werden für jedes Unterkriterien die maximal 5 besten Referenzen in die Bewertung einbezogen. Maximal kann eine Gesamtwertungssumme von 10 Punkten erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in des Referenzbogens zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV durch ein unabhängiges Gremium unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A4 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.