Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg – Planungs- und Bauleistungen gem. VOB (erweiterter Rohbau)
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Key information
Overview
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1. der Bekanntmachung.
Turnierstieg 18 / 24, Hamburg, 22179, Hamburg, Germany
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer Stadtteilschule und Erweiterung eines Gymnasiums am Standort Turnierstieg 18 / 24 in Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1. der Bekanntmachung.
Turnierstieg 18 / 24, Hamburg, 22179, Hamburg, Germany
STS und Gymnasium am Standort Turnierstieg sind neu anzuordnen und auszugestalten. Hierfür sind Abrisse und Zubauten sowie eine Interimsunterbringung zu realisieren. Dabei sind, wo möglich und pädagogisch gewünscht, Synergien zu schöpfen. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha und wurde bis 2023 ausschließlich vom Gymnasium genutzt. Die Gebäudesubstanz am Standort stammt weitgehend aus den 70er Jahren; lediglich an wenigen Stellen wurden umfassenden Sanierungen vorgenommen. Im Keller eines der Bestandsgebäude befindet sich ein funktionsfähiger Schutzraum. Die Technik in den Bestandsgebäuden ist veraltet und teilweise außer Funktion gesetzt. An mehreren Stellen besteht der Verdacht auf Kontaminierung durch Asbest. Die Stadtteilschule Osterbek wurde kurzfristig im Sommer 2024 im bestehenden Flächenüberhang eines Bestandsgebäudes untergebracht. In einem ersten Bauabschnittsoll für die Stadtteilschule ein neues Gebäude errichtet werden, um kurzfristige Bedarfe abfedern zu können. Mittelfristig soll der Gebäudebestand den Erfordernissen eines 4(5) -zügigen Gymnasiums und einer ebenso großen Stadtteilschule angepasst bzw. mit Neubauten ergänzt werden. Dabei sollen auch gemeinschaftlich genutzten Räume (Mensa, Foyer, Pausenhalle) aufgebaut werden. Das genaue Gebäudekonzept, vor allem der Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz wir zurzeit im Rahmen des Mieter - Vermieter Models verhandelt. Für beide Schulen sind pädagogische Konzepte entwickelt. Auf Grundlage dieser Konzepte wurde durch das „Tandem“ Vera Bacchi und Anke Weber eine Phase Null durchgeführt: Im März 2024 wurde dieser Planungsschritt abgeschlossen und wurde und ein differenziertes Raumprogramm für zwei unabhängige pädagogische Einheiten mit synergetischen Schnittstellen vorgelegt. Am Standort soll nun dieses Raumprogramm als Basis für die Entwicklung einer Doppelschule dienen. Die Ergebnisse der Phase Null können der Anlage 04 entnommen werden. Die Zielzügigkeit hängt stark von der Entwicklung der auflaufenden Stadtteilschule ab; und könnte während des Projektverlaufes auch für beide Schulen asymmetrisch entwickeln. Zur Klärung der städtebaulichen Strukturierung des Standortes wird zeitlich parallel eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung mit drei beteiligten Unternehmen durchgeführt, in der auch die Anforderungen aus dem Prozess der Phase Null integriert werden. Die SBH wird Projekt wird mittels „Integrierter Projektabwicklung“ (IPA) im Rahmen eines Modellprojektes realisieren. In diesem Zusammenhang werden hier die Leistungen „erweiterten Objektplanung“ ausgeschrieben. Ein IPA-Coach beratend bei der Auswahl der Allianzpartner mitwirken. Das Projektbudget umfasst rd. 45.000.000 Euro (netto) für die Kostengruppen 300 bis 400. Die Baufertigstellung und Übergabe an den Nutzer ist derzeit für das 3. Quartal 2028 vorgesehen. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: • Validierungsphase (1a): Optional • Zielkostenphase (1b) • Planungsphase (2): Realisierungsphase (3) • Gewährleistungsphase (4) Eine Übersicht des Partnerzuschnitts/ der Leistungspakete kann der Seite 14 der Anlage „Eckpunktepapier“ entnommen werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere Hinweise sind der Anlage „Eckpunktepapier“ zum Mehrparteienvertrag zu entnehmen. Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerb wird ein Eckpunktepapier des Allianzvertrages bereitgestellt. In der Angebotsphase wird der zu verhandelnde Vertragsentwurf bereitgestellt. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt & Partner unterstützen und beratend begleiten.