Neubau der Kindertagestätte Neuwied Objektplanung Leistungsphasen (5), 6 bis 9

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime2026-59SNStadtverwaltung Neuwied
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Deadline0 days left6 Oct 2026, 08:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
6 Oct 2026, 08:00
CPV codes
71240000 - Architectural, engineering and planning services71223000 - Architectural services for building extensions
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
10 Sept 2026, 07:10

Overview

Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 1 - Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. betreffend des Neubaus Kita Raiffeisenring, Raiffeisenring 1, 56564 Neuwied. Kurzbeschreibung Bauvorhaben: Auf dem städtischen Grundstück ehemalige Schule Raiffeisenring, soll eine Kindertagesstätte mit 8-Gruppen entstehen. Von dem Gesamtgrundstück werden ca. 3.000 qm zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Formulierungen im Bedarfsplan ist ein offenes Konzept umzusetzen. Die bisherigen Planungen bis einschließlich Leistungsphase 6 wurden bereits erbracht.

Gemarkung/Flurstück: Neuwied, Flur 2, Flurstück 39/6+39/11 (Teilbereich) BGF Neubau EG+OG: 2213m² Grundstücksfläche: ca. 3090m², Neuwied, 56564, Neuwied, Germany

[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindest-entgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Erklärung (Anlage in den Vergabeunterlagen) auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3] .Die Angebotsunterlagen / Teilnahmanträge und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). [5]. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf des vorgenannten Schlusstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter im PDF-Dateiformat, ggf. eingescannt, ohne Kopier- / Druckschutz, zu übermitteln, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben oder zugelassen ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen. [6]. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Auf dem städtischen Grundstück ehemalige Schule Raiffeisenring, soll eine Kindertagesstätte mit 8-Gruppen entstehen. Von dem Gesamtgrundstück werden ca. 3.000 qm zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Formulierungen im Bedarfsplan ist ein offenes Konzept umzusetzen. Die bisherigen Planungen bis einschließlich Leistungsphase 6 wurden bereits erbracht. Der Bauantrag wurde im März 2026 eingereicht und befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Dem Vorhaben liegen bereits erarbeitete Planungsunterlagen aller Fachdisziplinen zugrunde. Diese werden dem Vergabeverfahren auszugsweise beigefügt. Nach erfolgreicher Auftragserteilung ist gemeinsam mit der Projektleitung zu prüfen, ob die bisher erarbeiteten Ergebnisse weiterhin fortgeführt werden können oder eine Überarbeitung notwendig ist. Planungsergebnisse, Gebäudebeschreibung: Das Gebäude ist als zweigeschossiger Neubau ohne Unterkellerung vorgesehen. Stellplätze werden innerhalb des Grundstücks hinter dem bestehenden BHKW angeordnet und sind unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Stellplatz an der Straßenseite für Be- und Entladevorgänge im Zusammenhang mit der Lebensmittelanlieferung vorgesehen. Fahrradstellplätze für Kinder, Mitarbeitende und sonstige Nutzergruppe sind vorgesehen. Im Windfang befindet sich der Kinderwagenstellplatz. Der Baukörper ist in massiver Bauweise mit einem WDVS vorgesehen, bei dem geplanten Dämmmaterial handelt es sich um Mineralwollplatten. Die Wärmeversorgung des Gebäudes ist über die städtische Fernwärme vorgesehen, die Beheizung erfolgt über die Fußbodenheizung. Auf dem Flachdach ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen, sowie ein extensive Dachbegrünung. Die Küche ist als Regenerierküche konzipiert und auf eine Versorgung von 140 Kindern ausgelegt. Das Brandschutzkonzept liegt vor, dieses sieht derzeit zwei Außenfluchttreppen vor sowie den Ausgang ins Freie aus den Gruppenräumen. Die Haupttreppe im Inneren soll neben der Erschließungsfunktion auch als zentraler Aufenthalts- und Begegnungsbereich für das pädagogische Konzept genutzt werden. Für den sommerlichen Wärmeschutz ist eine Nachtkühlung über die Lüftungsanlage vorgesehen. Ergänzend kommen Raffstoreanlagen und Sonnenschutzglas zum Einsatz. Das Baugrundgutachten liegt vor und muss in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Zudem soll das Konzept wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten in Form eines DGNB-Standards ,,Silber‘‘ angelehnt werden. Hierzu wurde die gesamt die Planung bereits drauf ausgerichtet und durch die Auditoren betreut. Eine Zertifizierung ist nicht geplant. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Verträge die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 6 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude zugeordnet sind. Optional wird die Leistungsphase 5 abgefragt, die abgerufen wird, sofern eine Überarbeitung für erforderlich gehalten wird. Das entscheidet die Auftraggeber nach Erteilung des Zuschlags und Auswertung der Konzeptionen. Bereits beauftragt sind die Planungsleistungen betreffend der Leistungsbilder Freianlagen, Tragwerksplanung und TGA als separate Lose. Die bisherigen Planungsstände sind bis zur LPH 5 erfüllt, der Bauantrag ist bereits eingereicht. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Gebäude: 1. Stufe: LP 6 und 7, optional LP 5, 2. Stufe: LP 8-9. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Auszugsweise werden die wichtigsten Planunterlagen aus der Leistungsphasen 1 bis 5 dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Nach Zuschlagserteilung und mit Auftragsbeginn wird anhand der Konzeption des Gewinners der Ausschreibung geprüft, ob ein fortführen der Unterlagen sinnvoll ist oder ab der Leistungsphase 5 eine Überarbeitung erfolgt. Im letzteren Fall wird die Leistungsphase 5 zusätzlich und vorangestellt beauftragt. Alle weiteren Planungsunterlagen aus den vorangegangenen Leistungsphasen, werden nach Zuschlagserteilung dem Gewinner zugestellt. Verpflichtend und nicht zu verändernd sind alle bisher getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Statik, Technik (HLS+E) und des Bauantrags. mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens im Frühjahr 2028 (Baubeginn) begonnen werden.

Gemarkung/Flurstück: Neuwied, Flur 2, Flurstück 39/6+39/11 (Teilbereich) BGF Neubau EG+OG: 2213m² Grundstücksfläche: ca. 3090m², Neuwied, 56564, Neuwied, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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