Neubau der A 14, VKE 1155, GIS-Begleitung zur Umsetzung von Landschaftsbaumaßnahmen
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Neubau der A 14, AS Karstädt (m) bis AS Groß Warnow (m), VKE 1155 GIS-Begleitung zur Umsetzung von Landschaftsbaumaßnahmen
Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Prignitz (DE40F), DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin, 10117, Berlin, Germany
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Angebotsprüfung und -wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bundesautobahn (A) 14 soll künftig eine Verbindung von Dresden über Leipzig und Magdeburg nach Wismar/Ostsee darstellen. Dabei ist die vorliegend betrachtete Verkehrseinheit (VKE) 1155 Bestandteil des Neubauabschnittes der A 14 zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin. Mit diesem Abschnitt wird die Lücke zwischen der A 2 (Autobahnkreuz (AK) Magdeburg) und der A 24/A 14 (Autobahndreieck (AD) Schwerin) geschlossen. Die VKE 1155 beinhaltet den Neubau der Bundesautobahn BAB 14 im Land Brandenburg von der Anschlussstelle (AS) Karstädt bis einschließlich der AS Groß Warnow mit einer Länge von 11,5 km. Der Abschnitt ist seit Dezember 2015 in Betrieb. Das Leistungsbild umfasst die einmalige Digitalisierung bzw. Zusammenstellung sowie die fortlaufende Aktualisierung und Pflege von Geodaten zu sämtlichen landschaftsbaulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben "Neubau der A 14, VKE 1155 AS Karstädt (m) bis AS Groß Warnow (m)" für ein GIS-Projekt unter Berücksichtigung von vorgegebenen GIS-Datenformaten. Ein wesentliches Projektziel ist die Erstellung definierter abgeschlossener Datensätze für die Übergabe an Dritte. Insbesondere im Hinblick auf die Übergabe der Landschaftsbaumaßnahmen in die dauerhafte Unterhaltung sind für die landschaftspflegerischen Maßnahmen sowohl die Genehmigungs- als auch die Ausführungsplanung, die räumliche Lage der Maßnahmen sowie deren Sicherungs- und Realisierungsstand in Datensätzen aufzubereiten, die in einem datenbankgestützten GIS-Projekt verwendet werden können. Dieses Projekt bildet die Grundlage für die Ausführung der Maßnahmen sowie die Übergabe. Für das zu erstellende GIS-Projekt zur A 14 VKE 1155 werden Daten in den jeweils vorliegenden Datenformaten (z.B. PDF, DWG/DXF, SHP) zusammengestellt und dem AN über eine Cloud zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden entsprechend aufbereitet und getrennt nach Planfeststellung, Planänderungen sowie Ausführungsplanung sortiert übergeben. Die projektspezifischen Unterlagen umfassen folgenden Umfang: - Planfeststellungsunterlagen (LBP) einschließlich Kataster zum Zeitpunkt der Planfeststellung, - Unterlagen zu Planänderungsverfahren, - Ausführungsplanung der einzelnen Landschaftsbaulose, - technische Planung der Verkehrsanlage, - Shape-Dateien/Geojson zu LBP/LAP, soweit vorliegend und - Bestandsvermessung nach Ausführung zur späteren Fortschreibung, soweit vorhanden.
Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Prignitz (DE40F), DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin, 10117, Berlin, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.