Netzwerk-Rahmenvereinbarungen 2026_LfSt

cn-standardContract or concession notice – standard regime00387605-2026ZSZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
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DeadlineExpired6 Jul 2026, 09:00
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Identifier
Contract type
Deadline
6 Jul 2026, 09:00
CPV codes
48820000 - Servers48219000 - Miscellaneous networking software package48810000 - Information systems
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
Publication date
4 Jun 2026, 22:00

Overview

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) mit seinem Bereich Information und Kommunikation (IuK) ist als IT-Dienstleister für alle bayerischen Finanzämter sowie große Teile der bayerischen Justiz tätig. Hierfür betreibt das BayLfSt ein Rechenzentrum an mehreren Standorten im Raum Nürnberg sowie im Großraum München. Im Rahmen mehrerer Projekte und Vorhaben wird die bestehende Netzwerkinfrastruktur vollständig oder in Teilen erneuert. Dies betrifft insbesondere den Neubau eines Rechenzentrums im Co‑Location‑Modell in Nürnberg, die Modernisierung von bis zu 200 Standorten der bayerischen Finanzämter sowie das Lifecycle-Management im Betrieb des bundesweit genutzten Services ELSTER. Insbesondere für das neu zu errichtende Datacenter-Netzwerk (Projekt „NEPTUN‑RZ“) sind in den Jahren 2026 und 2027 umfangreiche Investitionen in Hard- und Software erforderlich. In einem Vergabeverfahren sollen hierzu die Voraussetzungen geschaffen werden, die benötigten Leistungen über Rahmenvereinbarungen in vier Losen abrufen zu können. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die für die vorgenannten Bereiche erforderlichen Komponenten und Leistungen. Diese stammen von mehreren Herstellern und werden im Wege einer losweisen Vergabe mit dem Ziel ausgeschrieben, Rahmenvereinbarungen für Einzelabrufe abzuschließen: LOS 1: Hardware, Software, Lizenzen, Support der Firma Cisco Systems Inc. LOS 2: Produkte zum Betrieb von DHCP/DNS/IPAM der Firma Infoblox Inc. LOS 3: Akamai Guardicore Segmentation der Firma Akamai Technologies Inc. LOS 4: HashiCorp Boundary und Terraform der Firma HashiCorp Inc. Darüber hinaus werden – losabhängig – damit verbundene Services, Installations-, Erstinbetriebnahme-, Schulungs- und Supportleistungen vergeben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen für die jeweiligen Lose betragen jeweils 24 Monate mit jeweils zwei optionalen Verlängerungen um jeweils 12 Monate. Die maximale Gesamtlaufzeit je Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.

Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Contracting authorities1

ZS

UNKNOWN 8d6c15f1-ae37-4c75-83d7-ed8c858db120

deMünchen, Germany
[email protected]

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Documentation0

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Award criteria0

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Participants0

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