Netzverstärkung Mecklar - Vieselbach Montage-/Demontageleistungen zur Umbeseilung der 380-kV-Leitung Mecklar – Vieselbach 449/450/454

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime3e71cc46-d74a-41a6-8e80-318aebef7bd55G50Hertz Transmission GmbH
7 days left
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Deadline7 days left2 Sept 2026, 08:00
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Key information

Contract type
Deadline
2 Sept 2026, 08:00
CPV codes
45232210 - Overhead line construction
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
Publication date
29 Jul 2026, 13:43

Overview

Im Zuge der Energiewende plant der AG die Umsetzung des Vorhabens Netzverstärkung Pasewalk - Güstrow. Das Vorhaben wurde erstmals im Netzentwicklungsplan (NEP) 2025 identifiziert, im NEP 2030 im Dezember 2019 unter der Nummer P216 erstmalig und im NEP 2035 (2022) sowie im 2. Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) wiederholt bestätigt. Zusätzlich ist es als Vorhaben Nr. 53 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) seit März 2021 aufgeführt als „Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven / Krusenfelde / Krien / Spantekow / Werder / Bartow – Pasewalk Nord – Pasewalk; Drehstrom Nennspannung 380 kV“. Das Vorhaben ist ein länderübergreifendes Vorhaben zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, die bearbeitende Genehmigungsbehörde ist das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern (WMMV). Projektziel ist die Verstärkung der Netzinfrastruktur in der Region für eine leistungsstarke Ost-West-Verbindung und eine Erhöhung der Übertragungskapazität in Mecklenburg-Vorpommern zwischen den Umspannwerken (UW) Pasewalk, Iven, Siedenbrünzow und Güstrow. Das Vorhaben erfüllt damit die gesetzliche Verpflichtung einer sicheren Energieversorgung. Die Netzverstärkung soll nach den Ausführungen im NEP 2035, Version 2021, vorrangig durch einen Ersatzneubau in der bestehenden 220-kV-Höchstpannungstrasse realisiert werden. Die im Jahr 1962 errichtete 220-kV-Leitung zwischen den UW Güstrow und Pasewalk soll durch eine 380-kV-Leitung mit Hochstrombeseilung (4.000 A) ersetzt werden. Zusätzlich sollen die 380-kV-Anlagen in Güstrow, Siedenbrünzow und Pasewalk erweitert und in Iven-West eine neue 380-kV-Anlage errichtet werden. Die 380-kV-Anlage in Pasewalk Nord wird von der Enertrag für die Anbindung von EE-Anlagen und Elektrolyseuren in enger Abstimmung mit dem 50Hertz-Vorhaben errichtet. Das Gesamtvorhaben verbindet die Netzverknüpfungspunkte Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk und gliedert sich in drei Genehmigungsabschnitte: Abschnitt Ost (Pasewalk – Pasewalk Nord – Iven West) – inkl. Neubau UW Iven West und Abschnitt in Brandenburg Abschnitt Mitte (Iven West – Siedenbrünzow) Abschnitt West (Siedenbrünzow – Güstrow). Die Inbetriebnahmen der einzelnen Abschnitte sind für die Jahre 2028 (Ost), 2029 (Mitte) und 2033 (West) vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung für Montageleistungen betrifft den Abschnitt Ost und umfasst die Errichtung der neuen 380-kV-Leitung Iven-West – Pasewalk/Nord – Pasewalk 637/638/639/640 sowie den Rückbau der 220-kV-Freileitung Güstrow – Pasewalk 315/316 zwischen Iven-West und Pasewalk nach Inbetriebnahme der neuen Leitung. Darüber hinaus ist in dieser Ausschreibung der Aufbau eines Provisoriums für die Lubmin – Altentrepow/Nord – Altentreptow/Süd bei Iven zwischen den Bestandsmasten 106 und 111 enthalten.

17391, Iven, DEG01, Germany

Siehe Anfrageunterlagen

Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEG01, Germany

a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

Siehe Anfrageunterlagen

Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEG01, Germany

a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

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a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

Siehe Anfrageunterlagen

Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEG01, Germany

a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

Contracting authorities1

Lots4

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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