Netzverstärkung Güstrow - Wolmirstedt Montage-/Demontageleistungen zum Ersatzneubau der 380-kV- Leitung Perleberg-Stendal West 485/486
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Key information
Overview
Der AG plant im Zuge der Energiewende zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung einer sicheren Energieversorgung die Umsetzung des Vorhabens „Stromtragfähigkeitserhöhung Perleberg – Stendal West“. Das Vorhaben ist ein Abschnitt der im BBPlG als Teil des Vorhabens 39 (Höchstspannungsleitung Güstrow – Parchim/Süd – Perleberg – Stendal/West – Wolmirstedt; Drehstrom Nennspannung 380 kV) geführten Einzelmaßnahme „Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt“. Gegenstand des Vorhabens: Die vorhandene 220-kV-Leitung ist zwischen dem UW Perleberg und dem UW Stendal West durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung mit 3.600 Ampere Stromtragfähigkeit zu ersetzen. Mit Erlass des Bundesbedarfsplans wird für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Die Feststellungen sind für die Übertragungsnetzbetreiber verbindlich, § 12e Abs. 4 EnWG. Abgesehen von kleinräumigen Trassenoptimierungen im Abschnitt Sachsen-Anhalt bei Losenrade und südlich von Rochau bis zum UW Stendal West ist geplant, die neue 380-kV-Freileitung in der Trasse der vorhandenen 220-kV-Freileitung aus den Jahren 1953/1958 zu errichten. Das Vorhaben führt zwar von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen-Anhalt, ist aber im Bundesbedarfsplan dennoch nicht als länderübergreifend gekennzeichnet. Der Baubeginn ist ab August 2027 geplant. Die Inbetriebnahme des Vorhabens ist bis spätestens August 2029 vorzusehen. Im Rahmen der Ausschreibung ist zu prüfen, ob eine Inbetriebnahme bereits in Q4 2028 durchgeführt werden kann. Die vorliegende Montageausschreibung umfasst: - die Errichtung der 380-kV-Freileitung 485/486 von Perleberg nach Stendal West von Mast 10 bis Portal UW Stendal West (STW) - die Errichtung des 4-System-Gestänges im Bereich von Mast 58 bis Mast 61, um die von der DB Energie geplante 110-kV-Bahnstromleitung Insel – Wittenberge mitzuführen - die Errichtung von 4-System-Gestängen in den Bereichen von Mast 82 bis Mast 86 und von Mast 159 bis 172, um die Mitnahme der 50Hertz-eigenen 380-kV-Leitung 515/516/596 Putlitz Süd – Stendal West umzusetzen - die Errichtung von Provisorien in den Bereichen von Mast 82 bis Mast 86 und von Mast 159 bis 172, um den dauerhaften Betrieb der 50Hertz-eigenen 380-kV-Leitung 515/516/596 Putlitz Süd – Stendal West zu gewährleisten - die Errichtung der Masten 112N, 112AN, 117AN und 185N zur Ein- und Ausschleifung der 50Hertz-eigenen 380-kV-Leitung 515/516/596 Putlitz Süd – Stendal West auf den 4-System-Gestängen - den Rückbau der 220-kV-Leitung 331/332 von Mast 347W bis Mast 108W - den Rückbau der Masten 112 bis 117 und 185 bis 195 der 380-kV-Leitung 515/516/596 Putlitz Süd – Stendal West Geplante 380-kV-Freileitung Perleberg – Stendal West (485/486): Die geplante Trasse erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 63 km und verläuft von Mast 10 südöstlich des Umspannwerkes Perleberg bis zum Portal des Umspannwerkes Stendal West. Der Ersatzneubau erfolgt weitgehend innerhalb des bestehenden Trassenraumes der vorhandenen 220-kV-Leitung. Lediglich im Abschnitt Sachsen-Anhalt wurden kleinräumige Trassenanpassungen im Bereich Losenrade sowie südlich von Rochau bis zum Umspannwerk Stendal West vorgesehen. 220-kV-Bestandsleitung Güstrow – Wolmirstedt (331/332): Die 220-kV-Bestandsleitung verlief ursprünglich von Güstrow nach Wolmirstedt. Für die Ausschreibung relevant ist der Bereich von Mast 347W bis Mast 108W mit einer Länge von ca. 71 km. Die Bestandsleitung wurde größtenteils in den Jahren 1953 und 1958 als Einebenenmast erbaut. Leistungsbeschreibung: Der Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Perleberg – Stendal West gliedert sich in 4 Baulose, die ggf. durch unterschiedliche Baufirmen realisiert werden. Es ergeben sich gleichzeitige, größtenteils voneinander unabhängige Bautätigkeiten in mehreren Abschnitten des Vorhabens. Der Baubeginn ist nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses, voraussichtlich ab August 2027, geplant. Die späteste Inbetriebnahme soll im August 2029 erfolgen. Im Rahmen der Ausschreibung ist zu prüfen, ob eine Inbetriebnahme aller Baulose bereits im Dezember 2028 möglich ist. Der Bau gliedert sich in folgende Baulose: - Baulos 1: Mast 10 bis Mast 57 (~16,4 km) - Baulos 2: Mast 57 bis Mast 86 (~11,2 km) und Mast 112N bis 117AN (~2,3 km) - Baulos 3: Mast 86 bis Mast 139 (~23,6 km) - Baulos 4: Mast 139 bis Mast 172 (~12,1 km) und Mast 185N bis 199N (~4,8 km) Der Rückbau der 220-kV-Freileitung Güstrow-Wolmirstedt wird auf die oben erwähnten Baulose für den Neubau aufgeteilt. - Baulos 1: Mast 347W bis Mast 292W (~16,4 km) - Baulos 2: Mast 292W bis Mast 253W (~11,4 km) und Mast 112 bis Mast 117 (~2 km) - Baulos 3: Mast 253W bis Mast 184W (~19,9 km) - Baulos 4: Mast 184W bis Mast 108W (~23,7 km) und Mast 185 bis Mast 195 (~4,8 km)
Perleberg, DE40F, Germany
Siehe Anfrageunterlagen
Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DE40F, Germany
a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Siehe Anfrageunterlagen
Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEE0D, Germany
a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Siehe Anfrageunterlagen
Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEE0D, Germany
a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Siehe Anfrageunterlagen
Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEE0D, Germany
a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.