NCG Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten Mitteltrakt
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Key information
Overview
Generalsanierung Nicolaus-Cusanus-Gymnasium: Bauleistungen im Rahmen der Generalsanierung im Bereich Mitteltrakt zur Baufreimachung für die Ausführung der nachfolgenden Ausbaugewerke.
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDGH3# Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen. Zum 01.01.2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster eingerichtet. Sie ist dann landesweit für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren zuständig. Alle Verfahren, die am 01.01.2027 bei den bis dahin bestehenden Vergabekammern Westfalen oder Rheinland anhängig sind, gehen ohne weitere Handlungsnotwendigkeiten auf die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen über. Damit die Umstellung reibungslos verlaufen kann, wird es einen gestuften Prozess der Abgabe von Verfahren der Vergabekammer Rheinland geben. Ab 01.01.2026 ist die Vergabekammer Westfalen bereits für Nachprüfungen von Vergaben aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Dies bedeutet, dass Neueingänge von Verfahren mit Sitz der Vergabestelle im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Vergabekammer Westfalen bearbeitet und entschieden werden. Zum 01.07.2026 betrifft dies dann auch Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln, so dass die Vergabekammer Westfalen ab diesem zweiten Zeitpunkt für alle Neueingänge an Nachprüfungsanträgen in Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 zuständig für von ihr vor den beiden Stichtagen eingeleitete Nachprüfungsverfahren. Zuständigkeit Vergabekammer Rheinland: ab 01.01.2026 für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln (bis 30.06.2026) Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: ab 01.01.2026 für Neueingänge aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster, Detmold und Düsseldorf ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren