Nachrechnung BW 4506973

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime47-26-5031DRDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Estimated value—
DeadlineExpired1 Oct 2026, 08:00
Competition00 participants
Lots11 lot

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
1 Oct 2026, 08:00
CPV codes
71000000 - Architectural, construction, engineering and inspection services71631450 - Bridge-inspection services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
21 Sept 2026, 08:16

Overview

Nachrechnung BW 4506973

NUTS-3-Code: DEA 12, anyw-cou, Germany

Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werdenbesonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.

Nachrechnung BW 4506973 Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des BMV zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk nach der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" sowie deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. Wie jede Planungsleistung erfolgt auch die Nachrechnung iterativ in mehreren Planungsschritten (PlaS). Diese Planungsschritte erfolgen nacheinander: 1. Planungsschritt: Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten 2. Planungsschritt: Nachrechnung der Unterbauten Im Planungsschritt 1 erfolgt die Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten. In Abhängigkeit vom Ergebnis des 1. Planungsschrittes (Nachrechnung des Überbaus/der Überbauten) entscheidet der Auftraggeber, ob der 2. Planungsschritt (Nachrechnung der Unterbauten) erbracht werden muss. Die Übertragung des 2. Planungsschrittes erfolgt schriftlich, spätestens einen Monat nach Abschluss des 1. Planungsschrittes, durch den Auftraggeber. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung des 2. Planungsschrittes besteht nicht. Im Falle einer Übertragung des 2. Planungsschrittes gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der schrittweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder eine Erhöhung des Honorars noch sonstige Ansprüche geltend machen. Die Bestandsunterlagen sind zu sichten und zu bewerten. Die Nachrechnung kann an maßgebenden Überbauten bzw. Teilbauwerken durchgeführt werden. Dies gilt nur dann, wenn die Übertragbarkeit der Nachrechnungsergebnisse auf die übrigen Überbauten bzw. Teilbauwerke sichergestellt ist. Auf dem Bauwerk vorhandene Lärmschutzwände sind bei der Nachrechnung zu berücksichtigen. Sollten weitere Lasten in die nachzurechnenden Bauwerke eingeleitet oder weitergeleitet werden, sind diese ebenfalls zu erfassen und in den Nachweisen zu berücksichtigen. Ziel der Nachrechnung ist die realistische Beurteilung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens. Aus den Ergebnissen der Nachrechnung ergibt sich darüber hinaus der Traglastindex als ergänzender Kennwert zur Bewertung der strukturellen Leistungsfähigkeit und der vorhandenen Tragreserven des Bauwerks. In diesem Zusammenhang ist das Brückenbauwerk 4506 973 Grunewaldbrücke, Teilbauwerke A1 und B2, im Zuge der A 59 bei Duisburg nachzurechnen.

NUTS-3-Code: DEA 12, anyw-cou, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.