N4 Neue Axenstrasse: Umweltbaubegleitung (UBB) und Bodenkundliche Baubegleitung (BBB), Nachtrag 01
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Überarbeitung und Bereinigungen von diversen Unterlagen für Ausschreibungen; Begleitung der Erschliessung Höchenen-Sandbach; Erstellung Grundlagen sowie Sitzungsteilnahmen für die Seeschüttung; Mehrleistungen für den Kontrollplan Umwelt; Umweltnotiz und diverse Konzepte für AP Schutz gegen Naturgefahren Gumpisch; Mehrleistungen infolge Bergwassereinbruch Entwässerungsstollen Ingenbohl; Arbeiten im Zuge der Flächenübergaben und -übernahmen der Holcim; Erstellung Konzept für den Umfang mit PFAS; Ausschreibung für die übergeordnete Neophytenbekämpfung; Mehrleistungen infolge gestiegener Anforderungen der Behörden; Mehrleistungen infolge hoher Anzahl Baulose und Bausitzungen; Intensiver Austausch und Begleitung mit der kantonalen Amphibienfachstelle; Mehrleistungen infolge Aufkommen von geogenen Kohlenwasserstoff-Belastungen im Ausbruchmaterial; Mehrleistungen für die Koordination infolge erhöhten Werten der Ammoniumbelastungen in Dorni; Koordinationsbedarf infolge der Überflutung / Rückstau von Niederschlagswasser auf der Wiese BSZ
AFRY Schweiz AG – Herostrasse 12, 8048 Zürich – CHF 909677.70 (MWST: full)
Nachtrag: Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ergänzung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich (Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB).
Gegen den Zuschlag kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, Postfach 2266, 6431 Schwyz, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden (Art. 52 ff. IVöB). Es gelten keine Gerichtsferien.