Muttenz - BBZ / GSM (BKP 230)
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Key information
Overview
Liefern und Montieren GSM in den Gebäuden TO-1, TO-2, TO-3, TO-4.
4132 Muttenz BL
2027-04-01 bis 2027-11-30
2027-04-01 bis 2027-11-30
Nein
Nein
Nein
Nein
EK 1: Die Anbieterin verfügt über ausreichend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Projekt hinsichtlich Aufgabenstellung und Anforderungen, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von Referenzobjekten nach. Referenzen müssen mit der Möglichkeit der Nachprüfung versehen sein. Referenzen in den letzten 5 Jahre realisiert. Anforderungen, die über maximal 2 Referenzen zu erfüllen sind, wären Referenzen für GSM in Höhe von CHF 200'000,- exkl. MwSt.: Siehe Ausschreibungsunterlagen
BKP 23 Elektroanlagen OAG 1 Gebäude
simap.ch (für registrierte Anbietende) Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich als Download ab der Webplattform www.simap.ch zu beziehen. Für Informationen und/oder Unterlagen die aus anderen Quellen stammen wird jegliche Haftung und Verantwortung abgelehnt.
de
Das Angebot ist verschlossen, versehen mit der offiziellen, grünen Adressetikette mit der Aufschrift «Muttenz - BBZ, Berufsbildungszentrum Baselland, GSM» fristgerecht an die Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, CH-4410 Liestal, einzureichen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, ab Datum der Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Anordnungen in den Ausschreibungsunterlagen, deren Bedeutung erkennbar ist, müssen zusammen mit der Ausschreibung angefochten werden (Art. 53 Abs. 2 IVöB). Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.